DI (FH) Shahab Daban, MSc
Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte
Kurz erklärt
Die Inhalte von CheckVertrag verantwortet Shahab Daban, Gründer und Geschäftsführer des Anbieters mit Sitz in Linz. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung tausender über die Plattform geprüfter Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zur Person
Shahab Daban ist Diplom-Ingenieur (FH) und Master of Science und hat CheckVertrag 2025 gegründet. Der Anlass war konkret: Verträge, die Menschen unterschreiben, ohne sie vollständig gelesen zu haben, weil eine juristische Prüfung teuer ist und Tage dauert. CheckVertrag setzt davor eine strukturierte Vorprüfung, die Auffälligkeiten benennt und den Gesetzestext dazu zitiert.
Der Schwerpunkt liegt auf dem doppelten Rechtsraum: Fast jede Klausel wird sowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Recht eingeordnet, weil sich die Rechtsfolgen zwischen BGB und ABGB an vielen Stellen unterscheiden — bei Kündigungsfristen ebenso wie bei Schönheitsreparaturen oder AGB-Kontrolle.
Wofür diese Person verantwortlich ist
Redaktion und Auswahl der Themen
Welche Klauseln, Begriffe und Gesetzesnormen erklärt werden, entscheidet sich anhand der Fragen, die in echten Analysen auf der Plattform auftauchen.
Abgleich mit den Primärquellen
Jede Aussage wird gegen den Gesetzestext geprüft, der sie trägt: BGB, HGB, BetrVG und Nachweisgesetz für Deutschland, ABGB, MRG, KSchG und AVRAG für Österreich.
Abgrenzung zur Rechtsberatung
CheckVertrag liefert eine Vorprüfung und allgemeine Information. Eine Bewertung des Einzelfalls, eine Wirksamkeitsaussage oder eine Vertretung gegenüber Dritten ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Vorprüfung, keine Rechtsberatung
CheckVertrag ist kein Rechtsanwalt und tritt nicht als solcher auf. Die Analysen und Inhalte ersetzen keine anwaltliche Beratung, geben keine Auskunft über die Wirksamkeit einer konkreten Klausel im Einzelfall und begründen kein Mandat. Sie zeigen, wo genauer hingesehen werden sollte, und nennen die Norm, an der sich das messen lässt. Für eine verbindliche Beurteilung ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in Deutschland beziehungsweise Österreich zuständig.
Kontakt und Korrekturen
Hinweise auf sachliche Fehler werden geprüft und, wenn sie zutreffen, korrigiert. Das Änderungsdatum steht sichtbar auf jeder Inhaltsseite.