§ 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
„Wird einem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt, sind er und der Unternehmer an ihre Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher fristgerecht widerruft. Der Widerruf erfolgt durch eindeutige Erklärung; eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Frist beträgt 14 Tage.“
Kurz erklärt
Steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag nach § 355 BGB binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, bei Warenkäufen mit Erhalt der Ware und nur nach ordnungsgemäßer Belehrung.
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| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Widerrufsfrist | 14 Tage |
| Fristbeginn Warenkauf | Erhalt der Ware |
| Fristbeginn Dienstleistung | Vertragsschluss |
| Fehlende Widerrufsbelehrung | Frist endet erst 12 Monate und 14 Tage später |
| Form | Eindeutige Erklärung, keine Begründung nötig |
| Rücksendung durch den Verbraucher | binnen 14 Tagen nach Widerruf |
| Rückzahlung durch den Unternehmer | binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs |
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Widerrufsfrist nach § 355 BGB berechnen
Bei Warenkauf zählt der Tag des Erhalts, bei Dienstleistungen und Verträgen der Vertragsschluss.
Widerruf möglich bis 27. Oktober 2026
14 Tage ab Warenerhalt bzw. Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB)
Maßgeblich ist das Absenden der Widerrufserklärung, nicht der Zugang beim Unternehmer. Eine Begründung brauchst du nicht.
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Was § 355 BGB bedeutet
§ 355 BGB regelt Erklärung und Frist, § 356 BGB den Fristbeginn und § 357 BGB die Rückabwicklung. Der Widerruf muss eindeutig sein, das bloße kommentarlose Zurücksenden der Ware genügt nicht. Ein Formular ist nicht vorgeschrieben, die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang liegt aber beim Verbraucher. Nach wirksamem Widerruf sind empfangene Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren, der Unternehmer erstattet auch die Standardkosten der Hinsendung. Fehlt die Widerrufsbelehrung, erlischt das Recht erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn.
Was das für deinen Vertrag bedeutet
- Bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch vor Fristablauf begonnen und vollständig erbracht wurden, erlischt das Widerrufsrecht.
- Bei Verträgen im Ladengeschäft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rückgaberechte sind dort freiwillig.
- Ein vertraglicher Vorabverzicht auf das Widerrufsrecht ist unwirksam.
Und in Österreich?
Das FAGG setzt dieselbe europäische Richtlinie um: 14 Tage Rücktrittsrecht (§ 11 FAGG), Verlängerung um zwölf Monate bei fehlender Belehrung (§ 12 FAGG), Ausnahmen in § 18 FAGG.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein. Die Erklärung muss nur eindeutig erkennen lassen, dass du den Vertrag widerrufen willst.
Wer trägt die Rücksendekosten?
Der Verbraucher, wenn der Unternehmer ihn darüber vorab informiert hat. Die Kosten der ursprünglichen Zusendung (Standardversand) erstattet der Unternehmer.
Gilt das Widerrufsrecht auch für digitale Inhalte?
Ja, es erlischt aber, wenn du dem sofortigen Beginn ausdrücklich zustimmst und bestätigst, dadurch dein Widerrufsrecht zu verlieren.
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Weitere Paragrafen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- DE§ 355 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 356 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 357 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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