Nebenabreden

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Nebenabreden sind Zusatzvereinbarungen neben dem Hauptvertrag. Sie gelten grundsätzlich auch mündlich, müssen im Streitfall aber von derjenigen Seite bewiesen werden, die sich auf sie beruft. Bei Mietverträgen über mehr als ein Jahr kann eine formlose Nebenabrede sogar dazu führen, dass der Vertrag als unbefristet gilt (§ 550 BGB).

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Nebenabreden: Bedeutung im Detail

Nebenabreden sind ergänzende Vereinbarungen, die neben dem eigentlichen Vertrag getroffen werden. Sie können mündlich oder schriftlich sein und regeln oft Details, die im Hauptvertrag nicht vorkommen. Problematisch wird es, wenn der Hauptvertrag eine Schriftformklausel enthält: Eine mündliche Nebenabrede, die von der Schriftform abweicht, kann nach § 550 BGB unwirksam sein, wenn der Hauptvertrag eine bestimmte Form vorsieht. Um Streit zu vermeiden, sollten wichtige Nebenabreden immer schriftlich festgehalten und in den Vertrag aufgenommen werden.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 550 BGB (Schriftformerfordernis), § 125 BGB (Formmangel); Beweislast liegt bei der Partei, die eine Nebenabrede behauptet.
Österreich
§ 883 ABGB (Beweislast); Schriftformklauseln nach § 6 KSchG gegenüber Verbrauchern streng auszulegen.

Beispielformulierung aus der Praxis

Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform; mündliche Zusagen sind unwirksam.

Eine solche Klausel ist grundsätzlich zulässig. Wer sich auf eine mündliche Zusage beruft, muss sie beweisen, was oft schwierig ist.

Häufige Fragen

Ist eine mündliche Nebenabrede gültig?

Ja, mündliche Nebenabreden sind grundsätzlich wirksam. Beweisen muss sie aber die Seite, die sich darauf beruft, und eine Schriftformklausel im Hauptvertrag kann sie unwirksam machen.

Gelten mündliche Nebenabreden?

Sie können gelten, sind aber schwer beweisbar. Wenn der Vertrag Schriftform verlangt, kann eine mündliche Abrede formwidrig und damit unwirksam sein.

Was tun, wenn der Vertragspartner mündliche Zusagen nicht einhält?

Sammle Beweise wie E-Mails, Chat-Protokolle oder Zeugen. Ohne Beweis bleibt es bei dem, was im Vertrag steht.

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Verwandte Begriffe

Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 6 KSchG (AT) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 883 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 125 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 550 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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