Treu und Glauben
Kurz erklärt
Treu und Glauben ist der Grundsatz, dass Vertragsparteien einander fair behandeln müssen (§ 242 BGB). Er begrenzt formal bestehende Rechte: Wer eine Klausel missbräuchlich ausübt, kann sich nicht auf sie berufen. Praktisch wird er bei unzumutbaren Leistungen (§ 275 Abs. 2 BGB) und bei der Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB).
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Treu und Glauben: Bedeutung im Detail
Treu und Glauben ist ein zentraler Grundsatz des Zivilrechts. Er verpflichtet die Vertragsparteien, Rücksicht auf die berechtigten Interessen der anderen Seite zu nehmen und ihre Rechte nicht missbräuchlich auszuüben. In Deutschland wird er in § 242 BGB ausgedrückt, in Österreich in § 6 ABGB. In der Praxis wirkt der Grundsatz über vier Fallgruppen. Erstens die Verwirkung: Wer ein Recht lange nicht ausübt und beim Vertragspartner das berechtigte Vertrauen erweckt, er werde es nicht mehr geltend machen, kann es später verlieren — etwa wenn eine Mieterhöhung jahrelang nicht verlangt wurde. Zweitens das widersprüchliche Verhalten (venire contra factum proprium): Niemand darf sich auf eine Rechtsposition berufen, die im Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten steht, etwa eine Kündigung wegen eines Zustands, den man selbst geduldet hat. Drittens die unzumutbare Rechtsausübung: Ein formal bestehendes Recht scheitert, wenn seine Ausübung für den anderen Teil unerträglich wäre und dem Berechtigten kaum ein eigenes Interesse zugutekommt. Viertens die Mitwirkungs- und Rücksichtnahmepflichten: Die Parteien müssen einander bei der Vertragsdurchführung unterstützen und vor vermeidbaren Nachteilen bewahren. Konkret begrenzt Treu und Glauben so Klauseln, die auf dem Papier wirksam sind, im Einzelfall aber missbräuchlich eingesetzt werden.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
Beispielformulierung aus der Praxis
Die Parteien werden ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Treu und Glauben erfüllen.
Eine solche Generalklausel ist unverbindlich und fügt den gesetzlichen Pflichten nichts hinzu. Sie dient höchstens als Interpretationshilfe.
Häufige Fragen
Was bedeutet Treu und Glauben einfach erklärt?
Vertragspartner müssen fair miteinander umgehen. Wer ein Recht nur ausnutzt, um den anderen gezielt zu schädigen oder ihm einen Vorteil zu entreißen, den der Vertrag so nicht vorgesehen hat, kann sich nicht auf das Recht berufen — auch wenn es formal besteht.
Kann ich mich auf Treu und Glauben berufen, wenn der Vertragspartner streng rechtlich im Recht ist?
Ja, in Ausnahmefällen. Wenn die Ausübung eines Rechts sittenwidrig oder unzumutbar wäre, kann Treu und Glauben die Rechtsausübung beschränken.
Was ist Verwirkung?
Verwirkung ist ein Sonderfall des Treu und Glaubens: Wer sein Recht lange Zeit nicht ausübt und den anderen Teil im Vertrauen auf dessen Nichtbestehen handeln lässt, kann es später unter Umständen nicht mehr geltend machen. Nötig sind ein Zeitmoment (längeres Zuwarten) und ein Umstandsmoment (berechtigtes Vertrauen des anderen).
Was ist venire contra factum proprium?
Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens: Wer sich früher in einer Weise verhalten hat, auf die der Vertragspartner vertrauen durfte, kann sich später nicht auf das Gegenteil berufen. Beispiel: Ein Vermieter duldet eine Untervermietung jahrelang und kündigt dann genau deswegen fristlos.
Gilt Treu und Glauben auch in Österreich?
Ja. Dort steht der Grundsatz in § 6 ABGB und wird über dieselben Fallgruppen angewendet, etwa die Verwirkung nach § 897 ABGB und das Verbot missbräuchlicher Rechtsausübung.
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Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1168 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 6 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 897 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 242 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 275 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 314 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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