Haftung nicht begrenzt
„Der Auftragnehmer haftet für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie entgangenen Gewinn.“
Die Klausel enthält weder eine Haftungsobergrenze noch eine Einschränkung auf typische, vorhersehbare Schäden.
Prüfhinweis: Klärung mit dem Auftraggeber, ob eine Haftungsobergrenze vereinbart werden kann; bei Bedarf rechtlich beraten lassen.