Beispieldaten – kein echter Kundenvertrag

Wartungsvertrag für eine Anlage – Beispielreport

Wartungsverträge laufen jahrelang unbemerkt und werden dabei teurer. Dieser Beispielbericht zeigt, woran das liegt und welche Stellen man vor der Unterschrift klären sollte.

So sieht das Ergebnis einer Prüfung aus: 5 Befunde, davon 2 als kritisch eingestuft. Jeder Befund nennt die Fundstelle im Wortlaut, die Einordnung und einen Prüfhinweis. Alle Klauseln sind erfunden.

Risikoübersicht

2

kritische Befunde

3

Punkte zum Prüfen

Wartungsvertrag

erkannte Vertragsart

kritisch

Preiserhöhung um zehn Prozent jährlich

„Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Wartungspauschale jährlich um bis zu 10 % anzupassen.“

Zehn Prozent jährlich verdoppeln den Preis in rund sieben Jahren, ohne Anlass und ohne Sonderkündigungsrecht. Für Verträge mit Verbrauchern finden sich Regelungen zu kurzfristigen Preiserhöhungen in § 309 Nr. 1 BGB. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.

Prüfhinweis: Klärung mit dem Anbieter, woran sich Preiserhöhungen orientieren und ob eine Obergrenze gilt.

kritisch

Verschleißteile ausgenommen

„Die Pauschale umfasst die vorbeugende Wartung. Ersatz- und Verschleißteile werden nach Aufwand berechnet.“

Ausgenommen sind die Teile, die regelmäßig fällig werden. Die Kosten entstehen damit gerade bei der Reparatur, nicht bei der Vorbeugung.

Prüfhinweis: Klärung mit dem Anbieter, welche Teile im Preis enthalten sind und was zusätzlich berechnet wird.

Diese Klauseln stehen selten so offen im Vertrag. Meist verteilen sie sich über mehrere Abschnitte, und erst zusammengelesen ergeben sie ein Risiko.

Diese Punkte im eigenen Vertrag finden
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Reaktionszeit nur werktags

„Die Reaktionszeit beträgt 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr).“

Eine Störung am Freitagnachmittag wird faktisch erst am Montag bearbeitet. Eine Wiederherstellungszeit ist nicht vereinbart.

Prüfhinweis: Vergleich mit marktüblichen Konditionen sinnvoll, insbesondere zu Wiederherstellungszeit und Rufbereitschaft.

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Verlängerung um ein Jahr bei drei Monaten Frist

„Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“

Wer den Termin verpasst, ist fünfzehn Monate weiter gebunden. Für Verträge mit Verbrauchern gelten seit März 2022 besondere Regelungen zur stillschweigenden Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB).

Prüfhinweis: Kündigungstermin im Kalender vormerken; Vergleich mit marktüblichen Fristen sinnvoll.

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Fremdwartung ausgeschlossen

„Eingriffe Dritter an der Anlage führen zum Erlöschen sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag.“

Pauschal formuliert erfasst die Klausel auch Eingriffe, die mit einer späteren Störung nichts zu tun haben. Klauseln dieser Weite sind erfahrungsgemäß häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.

Prüfhinweis: Klärung mit dem Anbieter, welche Eingriffe Dritter gemeint sind und was bei Nichterreichbarkeit gilt.

Wo die KI-Prüfung nicht reicht

Ob der Preis angemessen ist
Ob eine Wartungspauschale marktüblich ist, sagt ein Vergleichsangebot, kein Vertragstext.
Die technische Notwendigkeit
Welche Intervalle eine Anlage wirklich braucht, ergibt sich aus der Herstellervorgabe und dem Betrieb, nicht aus dem Vertrag.
Herstellerbindung und Gewährleistung
Ob eine Fremdwartung die Herstellergarantie berührt, steht in den Garantiebedingungen, die dem Wartungsvertrag oft nicht beiliegen.
Alles zur Prüfung dieser Vertragsart

Beispieldaten zu Demonstrationszwecken. Die Klauseln sind erfunden und stammen aus keinem Kundenvertrag. CheckVertrag ist eine KI-gestützte Vorprüfung und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung (Deutschland: RDG, Österreich: RAO).