Mietvertrag in Österreich prüfen: was das MRG wirklich vorschreibt
Ein österreichischer Mietvertrag wird nicht nach BGB beurteilt, sondern nach dem Mietrechtsgesetz und dem ABGB. Entscheidend ist zuerst eine Vorfrage, die viele Verträge gar nicht beantworten: Fällt die Wohnung in die Vollanwendung des MRG, in die Teilanwendung oder ist sie ganz ausgenommen? Davon hängt ab, ob Mietzinsobergrenzen, Befristungsabschlag und Erhaltungspflichten überhaupt greifen.
Direkter Vergleich
| Kriterium | MRG-Vollanwendung | MRG-Teilanwendung | Ausgenommen (nur ABGB) |
|---|---|---|---|
| Typische Fälle | Altbauwohnung in einem Haus mit Baubewilligung vor dem 30.6.1953 | Freifinanzierter Neubau, Eigentumswohnung in einem Neubau | Ein- und Zweifamilienhaus, Ferienwohnung, Dienstwohnung |
| Mietzinsobergrenze | Richtwert- oder Kategoriemietzins begrenzt die Höhe | Keine gesetzliche Obergrenze, freie Vereinbarung | Keine gesetzliche Obergrenze |
| Befristung | Schriftlich, mindestens drei Jahre, sonst unbefristet | Schriftlich, mindestens drei Jahre | Frei vereinbar nach ABGB |
| Befristungsabschlag | 25 Prozent auf den zulässigen Hauptmietzins | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
| Erhaltung | Vermieterseite bei ernsten Schäden und Gesundheitsgefahr | Erhaltungspflicht im Wesentlichen wie Vollanwendung | Nach ABGB, vertraglich weitgehend gestaltbar |
| Kündigung durch Vermieter | Nur aus wichtigen Gründen, gerichtlich | Nur aus wichtigen Gründen, gerichtlich | Vertraglich gestaltbar, ABGB-Regeln |
Wann lohnt sich was?
Der Vertrag nennt den Anwendungsbereich nicht
Das ist der häufigste Fall und gleichzeitig der wichtigste Prüfpunkt. Ohne Klarheit über Voll- oder Teilanwendung lässt sich nicht sagen, ob der verlangte Mietzins zulässig ist. Baujahr, Baubewilligung und Objektart gehören deshalb an den Anfang jeder Prüfung.
Befristung unter drei Jahren
Eine Befristung, die im Anwendungsbereich des MRG unter drei Jahren liegt oder nicht schriftlich klar bestimmt ist, führt nicht zu einem kürzeren Vertrag, sondern zu einem unbefristeten Mietverhältnis. Für Mietende ist das oft günstiger, als sie annehmen.
Pauschale Überwälzung von Erhaltungsarbeiten
Klauseln, die sämtliche Erhaltungs- und Reparaturpflichten auf die Mietenden schieben, sind im Anwendungsbereich des MRG in der Regel nicht durchsetzbar. Wer eine solche Klausel im Vertrag hat, sollte sie vor der Unterschrift ansprechen.
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Häufige Fragen
- Woran erkenne ich, ob das MRG voll anwendbar ist?
- Ausschlaggebend sind Baujahr und Baubewilligung des Hauses sowie die Art des Objekts. Altbauten mit Baubewilligung vor dem 30. Juni 1953 fallen typischerweise in die Vollanwendung, freifinanzierte Neubauten in die Teilanwendung, Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Der Vertrag selbst schweigt dazu oft.
- Wie hoch darf die Kaution in Österreich sein?
- Das Gesetz nennt keine feste Obergrenze, üblich sind drei Bruttomonatsmieten. Vorgeschrieben ist aber, dass die Kaution gesondert und fruchtbringend veranlagt und nach Ende des Mietverhältnisses samt Zinsen zurückgezahlt wird, soweit keine berechtigten Ansprüche bestehen.
- Was bedeutet der Befristungsabschlag von 25 Prozent?
- Im Vollanwendungsbereich des MRG ist der zulässige Hauptmietzins bei befristeten Verträgen um 25 Prozent zu vermindern. Wird der volle Betrag verlangt, kann der Überschreitungsbetrag rückgefordert werden.
- Gelten deutsche Regeln wie § 573 BGB in Österreich?
- Nein. Kündigungsschutz, Fristen und Mietzinsregeln folgen in Österreich MRG und ABGB. Eine Prüfung, die nur BGB-Normen kennt, bewertet einen österreichischen Mietvertrag auf falscher Grundlage.
- Prüft CheckVertrag österreichische Mietverträge?
- Ja. Das Prüfraster kennt MRG und ABGB und ordnet Befunde den passenden Normen zu. Die Vollanalyse kostet 6,99 €, die ersten drei Befunde sind kostenlos.
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