Österreich

Mietvertrag in Österreich prüfen: was das MRG wirklich vorschreibt

Ein österreichischer Mietvertrag wird nicht nach BGB beurteilt, sondern nach dem Mietrechtsgesetz und dem ABGB. Entscheidend ist zuerst eine Vorfrage, die viele Verträge gar nicht beantworten: Fällt die Wohnung in die Vollanwendung des MRG, in die Teilanwendung oder ist sie ganz ausgenommen? Davon hängt ab, ob Mietzinsobergrenzen, Befristungsabschlag und Erhaltungspflichten überhaupt greifen.

Direkter Vergleich

KriteriumMRG-VollanwendungMRG-TeilanwendungAusgenommen (nur ABGB)
Typische FälleAltbauwohnung in einem Haus mit Baubewilligung vor dem 30.6.1953Freifinanzierter Neubau, Eigentumswohnung in einem NeubauEin- und Zweifamilienhaus, Ferienwohnung, Dienstwohnung
MietzinsobergrenzeRichtwert- oder Kategoriemietzins begrenzt die HöheKeine gesetzliche Obergrenze, freie VereinbarungKeine gesetzliche Obergrenze
BefristungSchriftlich, mindestens drei Jahre, sonst unbefristetSchriftlich, mindestens drei JahreFrei vereinbar nach ABGB
Befristungsabschlag25 Prozent auf den zulässigen HauptmietzinsNicht anwendbarNicht anwendbar
ErhaltungVermieterseite bei ernsten Schäden und GesundheitsgefahrErhaltungspflicht im Wesentlichen wie VollanwendungNach ABGB, vertraglich weitgehend gestaltbar
Kündigung durch VermieterNur aus wichtigen Gründen, gerichtlichNur aus wichtigen Gründen, gerichtlichVertraglich gestaltbar, ABGB-Regeln

Wann lohnt sich was?

Der Vertrag nennt den Anwendungsbereich nicht

Das ist der häufigste Fall und gleichzeitig der wichtigste Prüfpunkt. Ohne Klarheit über Voll- oder Teilanwendung lässt sich nicht sagen, ob der verlangte Mietzins zulässig ist. Baujahr, Baubewilligung und Objektart gehören deshalb an den Anfang jeder Prüfung.

Befristung unter drei Jahren

Eine Befristung, die im Anwendungsbereich des MRG unter drei Jahren liegt oder nicht schriftlich klar bestimmt ist, führt nicht zu einem kürzeren Vertrag, sondern zu einem unbefristeten Mietverhältnis. Für Mietende ist das oft günstiger, als sie annehmen.

Pauschale Überwälzung von Erhaltungsarbeiten

Klauseln, die sämtliche Erhaltungs- und Reparaturpflichten auf die Mietenden schieben, sind im Anwendungsbereich des MRG in der Regel nicht durchsetzbar. Wer eine solche Klausel im Vertrag hat, sollte sie vor der Unterschrift ansprechen.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob das MRG voll anwendbar ist?
Ausschlaggebend sind Baujahr und Baubewilligung des Hauses sowie die Art des Objekts. Altbauten mit Baubewilligung vor dem 30. Juni 1953 fallen typischerweise in die Vollanwendung, freifinanzierte Neubauten in die Teilanwendung, Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Der Vertrag selbst schweigt dazu oft.
Wie hoch darf die Kaution in Österreich sein?
Das Gesetz nennt keine feste Obergrenze, üblich sind drei Bruttomonatsmieten. Vorgeschrieben ist aber, dass die Kaution gesondert und fruchtbringend veranlagt und nach Ende des Mietverhältnisses samt Zinsen zurückgezahlt wird, soweit keine berechtigten Ansprüche bestehen.
Was bedeutet der Befristungsabschlag von 25 Prozent?
Im Vollanwendungsbereich des MRG ist der zulässige Hauptmietzins bei befristeten Verträgen um 25 Prozent zu vermindern. Wird der volle Betrag verlangt, kann der Überschreitungsbetrag rückgefordert werden.
Gelten deutsche Regeln wie § 573 BGB in Österreich?
Nein. Kündigungsschutz, Fristen und Mietzinsregeln folgen in Österreich MRG und ABGB. Eine Prüfung, die nur BGB-Normen kennt, bewertet einen österreichischen Mietvertrag auf falscher Grundlage.
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Ja. Das Prüfraster kennt MRG und ABGB und ordnet Befunde den passenden Normen zu. Die Vollanalyse kostet 6,99 €, die ersten drei Befunde sind kostenlos.

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