Österreich

Arbeitsvertrag in Österreich prüfen: AngG, Kollektivvertrag und Konkurrenzklausel

Der österreichische Arbeitsvertrag steht selten allein. Über ihm liegen das Angestelltengesetz, in vielen Branchen ein Kollektivvertrag und teils eine Betriebsvereinbarung. Eine Klausel kann im Vertrag wirksam aussehen und trotzdem unanwendbar sein, weil der Kollektivvertrag Besseres vorschreibt. Diese Seite ordnet die typischen Prüfpunkte ein.

Direkter Vergleich

KriteriumÖsterreich (AngG, KV)Deutschland (BGB, TVG)
ProbezeitHöchstens ein Monat, jederzeitige LösungBis sechs Monate, Kündigungsfrist zwei Wochen
Kündigungsfrist ArbeitgeberNach Dienstjahren gestaffelt, ab sechs Wochen aufsteigendNach § 622 BGB gestaffelt, Grundfrist vier Wochen
MindestentgeltKollektivvertrag der BrancheGesetzlicher Mindestlohn, ggf. Tarifvertrag
KonkurrenzklauselNur oberhalb einer Entgeltgrenze, maximal ein JahrNur mit Karenzentschädigung, maximal zwei Jahre
Urlaub30 Werktage, ab 25 Dienstjahren 36 WerktageMindestens 24 Werktage
ÜberstundenZuschlag laut AZG und KollektivvertragPauschalabgeltung nur begrenzt zulässig

Wann lohnt sich was?

All-in-Klausel ohne Deckungsprüfung

All-in-Vereinbarungen sind in Österreich verbreitet und grundsätzlich zulässig, sie dürfen aber das kollektivvertragliche Mindestentgelt samt Zuschlägen nicht unterschreiten. Ohne ausgewiesenes Grundgehalt lässt sich das nicht nachrechnen, genau darauf sollte man vor der Unterschrift bestehen.

Probezeit über einen Monat

Eine Probezeit von drei oder sechs Monaten stammt aus deutschen Vertragsmustern und ist in Österreich in dieser Form nicht vorgesehen. Solche Klauseln deuten darauf hin, dass der Vertrag nicht auf die österreichische Rechtslage angepasst wurde.

Konkurrenzklausel ohne Grenzen

Eine Klausel, die jede vergleichbare Tätigkeit für zwei Jahre im gesamten Bundesgebiet untersagt, ist im österreichischen Recht regelmäßig zu weit. Zeitliche, räumliche und sachliche Reichweite gehören geprüft.

Passende Vertragsarten prüfen

Direkt zur Prüfseite für deinen Vertragstyp – jeweils mit den typischen Risikoklauseln für Deutschland und Österreich.

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Häufige Fragen

Wie lange darf der Probemonat in Österreich dauern?
Höchstens einen Monat. Er muss vereinbart sein, gilt also nicht automatisch. Innerhalb dieses Monats kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden.
Welche Kündigungsfristen gelten für Angestellte?
Das Angestelltengesetz staffelt die Fristen nach Dienstzeit; sie beginnen bei sechs Wochen und steigen mit den Dienstjahren. Für die Arbeitnehmerkündigung ist grundsätzlich ein Monat vorgesehen, abweichende Vereinbarungen sind nur im gesetzlichen Rahmen möglich.
Was ist wichtiger, Vertrag oder Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag setzt Mindeststandards. Eine vertragliche Regelung, die darunter liegt, ist insoweit unwirksam; günstigere Vereinbarungen bleiben gültig. Deshalb gehört zur Prüfung immer die Frage, welcher Kollektivvertrag gilt.
Ist eine Konkurrenzklausel wirksam?
Nur unter engen Voraussetzungen. Sie darf höchstens ein Jahr nach Ende des Dienstverhältnisses gelten, setzt ein Entgelt oberhalb der gesetzlichen Grenze voraus und darf das Fortkommen nicht unbillig erschweren.
Erkennt die Prüfung österreichische Besonderheiten?
Ja. Befunde werden AngG, AZG, UrlG und ABGB zugeordnet statt deutschen Normen. Die Vollanalyse kostet 6,99 €, die ersten drei Befunde sind kostenlos.

Österreichischen Arbeitsvertrag prüfen lassen

Vor der Unterschrift wissen, ob Probemonat, Fristen und All-in-Klausel halten.

Arbeitsvertrag prüfen

KI-Vorprüfung, keine Rechtsberatung – siehe KI-Transparenz

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