Provision ohne zeitliche Grenze nach Vertragsende
„Die Agentur erhält 20 % auf sämtliche Einnahmen des Künstlers, auch nach Beendigung dieses Vertrages, soweit diese auf während der Laufzeit angebahnten Kontakten beruhen.“
„Angebahnter Kontakt“ ist so weit gefasst, dass praktisch jede spätere Einnahme darunter fallen kann. Eine zeitliche Grenze nach Vertragsende fehlt. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
Prüfhinweis: Klärung mit der Agentur, für welche Verträge und wie lange eine Provision nach Vertragsende anfallen soll.