Agenturvertrag prüfen lassen mit KI – kostenlos in 30 Sekunden
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Künstleragentur, Modelagentur, Autorenvertrag, Bandübernahme: Der Vertrag bindet meist länger und weiter, als es beim Lesen wirkt. Entscheidend sind Exklusivität, Laufzeit und die Frage, wie lange die Agentur nach dem Ende noch mitverdient. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag markiert die Stellen in unter 30 Sekunden.
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Bindung sichtbar gemacht
Laufzeit, Verlängerung und Exklusivität zusammengerechnet, nicht einzeln verstreut im Text.
Provision nach dem Ende
Die Nachwirkungsklausel ist die teuerste Stelle und steht selten dort, wo man sie sucht.
Rechte behalten
Prüft, welche Nutzungsrechte Sie einräumen und ob ein Buy-out dahintersteckt.
Worauf du achten solltest
Knebelung durch Laufzeit und Exklusivität
Lange Festlaufzeit plus umfassende Exklusivität plus automatische Verlängerung ergibt zusammen eine Bindung, die einzeln harmlos wirkt. Wo sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit praktisch aufhebt, ist sie sittenwidrig, aber der Weg dorthin führt durch ein Gerichtsverfahren.
Nachwirkende Provision
Provision auf Verträge, die nach Vertragsende geschlossen oder verlängert werden. Ohne zeitliche Begrenzung und ohne Bezug zur tatsächlichen Vermittlungsleistung zahlen Sie jahrelang für eine Beziehung, die beendet ist.
Fehlende Tätigkeitspflicht
Steht nur, dass die Agentur Sie vertritt, aber nicht, was sie dafür tut, fehlt der Maßstab für eine Kündigung wegen Untätigkeit. Konkrete Pflichten und Berichtspflichten schaffen ihn.
Rechteeinräumung über den Zweck hinaus
Pauschale Einräumung aller Nutzungsrechte für alle Medien und unbegrenzte Zeit. Nach der Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) gehen im Zweifel nur die Rechte über, die der Vertragszweck erfordert, doch die Klausel wirkt bis dahin.
Abrechnung ohne Einsicht
Ohne Abrechnungs- und Auskunftsanspruch lässt sich nicht prüfen, ob die Provision stimmt. Ein Anspruch auf Abrechnung mit Belegen gehört in den Vertrag.
Vertragsstrafe bei Verstoß
Vertragsstrafen für Eigenakquise oder Wechsel zur Konkurrenz sind verbreitet. Ohne Obergrenze und ohne Verschuldenserfordernis sind sie angreifbar (§ 307 BGB, § 1336 ABGB).
Checkliste: Agenturvertrag vor der Unterschrift
Neun Punkte, die über Ihre Beweglichkeit in den nächsten Jahren entscheiden.
- 1
Exklusiv oder nicht?
Gilt die Bindung für alle Tätigkeiten, alle Gebiete und alle Medien, oder nur für einen abgegrenzten Bereich?
- 2
Laufzeit und Verlängerung zusammengerechnet?
Drei Jahre fest plus automatische Verlängerung um zwei Jahre bei einjähriger Kündigungsfrist sind sechs Jahre Bindung.
- 3
Provision nach Vertragsende?
Für wie lange und für welche Verträge? Eine unbefristete Nachwirkung auf alle Folgeaufträge ist die teuerste Klausel im Vertrag.
- 4
Provisionshöhe und Bezugsgröße?
Vom Netto oder Brutto, vor oder nach Abzug von Kosten? Zwanzig Prozent auf den Bruttoumsatz sind etwas anderes als zwanzig Prozent vom Gewinn.
- 5
Tätigkeitspflicht der Agentur?
Ohne konkrete Pflicht kann die Agentur passiv bleiben und trotzdem an allem mitverdienen, was Sie selbst akquirieren.
- 6
Eigenakquise erlaubt?
Dürfen Sie selbst Aufträge annehmen? Und fällt darauf trotzdem Provision an?
- 7
Kündigung aus wichtigem Grund?
Bei Diensten höherer Art besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht nach § 627 BGB. Klauseln, die es ausschließen, sind angreifbar.
- 8
Nutzungsrechte und Buy-out?
Welche Rechte gehen über, für welche Medien und wie lange? Pauschale Buy-outs ohne gesonderte Vergütung sind kritisch (§§ 31, 32 UrhG).
- 9
Schriftform bei Arbeitsvermittlung?
Vermittelt die Agentur in Beschäftigung, verlangt § 296 SGB III die Schriftform und lässt Vergütung erst bei erfolgreicher Vermittlung zu.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Die Agentur erhält 20 % auf alle Einnahmen des Künstlers, auch nach Beendigung dieses Vertrages, soweit sie auf während der Laufzeit angebahnten Kontakten beruhen.“
Nachwirkung ohne zeitliche Grenze. „Angebahnter Kontakt“ ist so weit, dass praktisch jede spätere Einnahme darunter fällt.
„Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn er nicht zwölf Monate vor Ablauf gekündigt wird.“
Wer den Kündigungstermin verpasst, ist zwei weitere Jahre gebunden. Zusammen mit der Festlaufzeit entstehen so schnell sechs Jahre.
„Der Künstler bleibt berechtigt, Aufträge außerhalb des Bereichs Musik selbst anzunehmen; hierauf entfällt keine Provision.“
Klare sachliche Begrenzung der Exklusivität. Genau so sollte es formuliert sein.
Das prüfen wir im Agenturvertrag
Die sechs Punkte, die über Ihre Beweglichkeit und Ihr Einkommen entscheiden, in Deutschland und Österreich.
| Kriterium | Grenze in Deutschland | Grenze in Österreich | Typischer Fehler im Vertrag |
|---|---|---|---|
| Kündigung bei Vertrauensstellung | Jederzeit möglich bei Diensten höherer Art (§ 627 BGB) | Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen jederzeit möglich | Klausel, die jede Kündigung vor Ablauf der Festlaufzeit ausschließt |
| Bindungsdauer | Knebelung ist sittenwidrig (§ 138 BGB), entscheidend ist die Gesamtwirkung | Ebenso über § 879 ABGB, ausdrücklich auch bei Verkürzung der Erwerbsfreiheit | Fünf Jahre fest plus automatische Verlängerung, einzeln harmlos, zusammen eine Fessel |
| Provision nach Vertragsende | Zulässig für konkret angebahnte Geschäfte, zeitlich zu begrenzen | Für Handelsvertreter gesetzlich geregelt (§§ 11, 24 HVertrG) | Unbefristete Provision auf alles, was auf einen während der Laufzeit entstandenen Kontakt zurückgeht |
| Vermittlung in Beschäftigung | Schriftform zwingend, Vergütung nur bei Erfolg (§ 296 SGB III) | Private Arbeitsvermittlung nach dem AMFG, Entgelt vom Arbeitnehmer stark eingeschränkt | Mündliche Abrede oder Vorschusszahlung, damit ist der Vertrag angreifbar |
| Nutzungsrechte | Im Zweifel nur so weit wie der Vertragszweck es erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG), Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) | Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht nach dem österreichischen UrhG | Pauschales Buy-out aller Rechte für alle Medien ohne gesonderte Vergütung |
| Vertragsstrafe | Ohne Obergrenze oder ohne Verschulden angreifbar (§ 307 BGB) | Richterliches Mäßigungsrecht (§ 1336 Abs. 2 ABGB) | Feste Summe je Verstoß, unabhängig von Schaden und Verschulden |
Laufzeit, Exklusivität und Nachwirkung wirken einzeln harmlos. Erst zusammengerechnet zeigt sich, wie lange Sie tatsächlich gebunden sind, und genau das rechnet die Prüfung aus.
Wo die KI-Prüfung nicht reicht
Die Bewertung Ihrer Verhandlungsposition
Ob eine zu weite Klausel durchsetzbar bleibt, hängt davon ab, wie sehr die Agentur Sie braucht. Das steht in keinem Vertrag.
Die Frage nach der Sittenwidrigkeit
Ob eine Bindung die Grenze zur Knebelung überschreitet, entscheidet ein Gericht im Einzelfall. Die Prüfung zeigt die Bausteine, nicht das Urteil.
Urheberrechtliche Nachvergütung
Ob eine Vergütung nachträglich unangemessen niedrig geworden ist (§ 32a UrhG), verlangt einen Blick auf die tatsächlichen Erträge.
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Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.