Abfindung zum Buchwert
„Der ausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung in Höhe seines Kapitalanteils laut letzter Bilanz. Stille Reserven und ein Firmenwert bleiben außer Ansatz.“
Der Buchwert blendet aus, was eine laufende Gesellschaft wertvoll macht: Kundenstamm, Auftragsbestand, Marke. Zu Abfindungsklauseln mit großem Abstand zum Verkehrswert gibt es umfangreiche Rechtsprechung; Regelungen dazu finden sich in § 138 BGB. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
Prüfhinweis: Klärung mit den Mitgesellschaftern, nach welchem Bewertungsverfahren eine Abfindung berechnet werden soll.