Auswertung aus der Praxis

Klausel-Prüfung: Was in geprüften Verträgen wirklich auffällt

Diese Seite zeigt, welche Klauseln in den über CheckVertrag geprüften Verträgen bei der Klausel-Prüfung am häufigsten beanstandet werden, aufgeschlüsselt nach Vertragsart und der zitierten Norm. Die Auswertung ist anonym: gezählt werden Fundstellen und Normen, nie der Wortlaut einer einzelnen Klausel.

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

191

ausgewertete Verträge

Stand 22.9.2026

1.721

Fundstellen insgesamt

Kritische Punkte, Warnungen und Hinweise zusammen

7

Risikowert im Schnitt

Skala 0 bis 10, je höher desto mehr Auffälligkeiten

Nach Vertragsart

Eine Vertragsart erscheint erst ab 5 geprüften Verträgen. Darunter wären die Zahlen weder aussagekräftig noch anonym.

Arbeitsvertrag

35 Verträge · Risiko 7.4 · 97 % mit kritischem Fund

Häufigste Normen bei Arbeitsvertrag
NormVerträge
§ 616 BGB14
§ 307 BGB10
§ 622 BGB10
§ 106 GewO6

Mietvertrag

26 Verträge · Risiko 7.6 · 96 % mit kritischem Fund

Häufigste Normen bei Mietvertrag
NormVerträge
§ 536a BGB9
§ 535 BGB8
§ 556 BGB6
§ 556b BGB5
§ 573c BGB5

Versicherungsvertrag

14 Verträge · Risiko 4.5 · 71 % mit kritischem Fund

Immobilien- und Grundstückskauf

14 Verträge · Risiko 6.3 · 86 % mit kritischem Fund

Häufigste Normen bei Immobilien- und Grundstückskauf
NormVerträge
§ 444 BGB6

Darlehensvertrag

13 Verträge · Risiko 9.3 · 100 % mit kritischem Fund

Dienstleistungsvertrag

11 Verträge · Risiko 7.3 · 91 % mit kritischem Fund

Gesellschaftsvertrag

9 Verträge · Risiko 6.6 · 78 % mit kritischem Fund

Makler- und Vermittlungsvertrag

8 Verträge · Risiko 6.8 · 100 % mit kritischem Fund

Gewerbemietvertrag

6 Verträge · Risiko 7.8 · 100 % mit kritischem Fund

Verwaltervertrag (WEG)

5 Verträge · Risiko 6.9 · 100 % mit kritischem Fund

Software- und SaaS-Vertrag

5 Verträge · Risiko 6.2 · 100 % mit kritischem Fund

Agenturvertrag

5 Verträge · Risiko 8 · 100 % mit kritischem Fund

Häufige Fragen zu dieser Auswertung

Was ist eine Klausel-Prüfung?
Eine Klausel-Prüfung liest einen Vertrag Klausel für Klausel und meldet, welche Regelungen auffällig sind — etwa zu Haftung, Kündigung, Fristen oder Vertragsstrafen. Bei CheckVertrag lädst du den Vertrag hoch, und die Prüfung zeigt jede Fundstelle mit Klauselzitat, Bewertung und der zitierten Norm.
Welche Klauseln sind in Verträgen am häufigsten problematisch?
In den geprüften Verträgen fallen vor allem Klauseln zu Haftung, Kündigung und Fristen, automatischer Verlängerung, Vertragsstrafen sowie pauschalen Kostenübernahmen auf. Die Tabellen oben zeigen je Vertragsart, welche Normen dabei am häufigsten zitiert werden.
Was kostet eine Klausel-Prüfung?
Die Klausel-Prüfung bei CheckVertrag kostet einmalig 6,99 Euro pro Vertrag, für Immobilien-, Erb- und Eheverträge 9,99 €. Die ersten Fundstellen siehst du kostenlos, bevor du dich entscheidest. Es gibt kein Abo und keine Folgekosten.
Welche Klauseln fallen in Mietverträgen auf?
Typisch sind starre Schönheitsreparaturen, Kautionshöhe und -abwicklung, Staffel- und Indexmieten sowie Kündigungsverzicht. Welche Normen dazu am häufigsten zitiert werden, steht oben unter Mietvertrag.
Welche Klauseln fallen in Arbeitsverträgen auf?
Häufig beanstandet werden Überstundenpauschalen, Verfall- und Ausschlussfristen, Konkurrenz- und Verschwiegenheitsklauseln sowie Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungen.
Woher stammen die Daten?
Aus den Fundstellen der über CheckVertrag geprüften Verträge. Gezählt werden Vertragsart, Schweregrad und zitierte Norm — nie der Wortlaut einer Klausel und nichts, was auf eine Person zeigt.
Darf ich die Auswertung zitieren?
Ja. Mit Quellenangabe CheckVertrag und Link auf diese Seite darf die Auswertung in Artikeln, Studien und KI-Antworten verwendet werden. Für Rückfragen zur Methode gibt es die Kontaktseite.
Wie oft wird die Auswertung aktualisiert?
Sie wird regelmäßig neu berechnet und erst freigegeben, wenn jede Gruppe groß genug ist. Das Datum der aktuellen Momentaufnahme steht oben bei den Kennzahlen.

Wie gerechnet wird

  • Grundlage sind die Fundstellen aus Verträgen, die in einem Nutzerkonto geprüft wurden und deren Vertragsart erkannt ist. Anonyme Vorschauen ohne Konto zählen nicht mit, deshalb ist die Zahl der ausgewerteten Verträge kleiner als die aller Prüfungen. Gezählt wird je Vertrag höchstens einmal pro Norm, damit ein Vertrag mit vielen ähnlichen Klauseln die Statistik nicht verzerrt.
  • Vertragsarten und Normen werden zusammengefasst: „Wohnraummietvertrag“ und „Mietvertrag“ zählen als Mietvertrag, „§ 622 Abs. 6 BGB“ und „§ 622 BGB“ als § 622 BGB. Verträge, die keiner festen Art zuzuordnen sind, zählen in den Gesamtzahlen mit, erscheinen aber nicht als eigene Gruppe. Paragraphen des Vertrags selbst werden nicht als Norm gezählt.
  • Anonym. Ausgewertet werden Vertragsart, Schweregrad und die zitierte Norm. Der Wortlaut einer Klausel, der Dateiname und alles, was auf eine Person zeigt, kommen in der Auswertung nicht vor.
  • Mindestgröße. Eine Gruppe erscheint erst ab einer Untergrenze geprüfter Verträge. Kleinere Gruppen bleiben außen vor.
  • Was die Zahlen nicht sind. Sie beschreiben, was einer KI-Vorprüfung auffällt, nicht, was ein Gericht für unwirksam halten würde. Und sie beschreiben die Verträge, die Menschen bei uns hochladen: Wer einen Vertrag prüfen lässt, hat meist schon ein ungutes Gefühl. Das ist keine Zufallsstichprobe.

Die Auswertung darf mit Quellenangabe und Link auf diese Seite zitiert werden.

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Statistik ist das eine, dein Vertrag das andere. Die Prüfung sagt dir, welche dieser Klauseln in deinem Dokument stehen.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.