Essentialia negotii

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Essentialia negotii sind die wesentlichen Bestandteile eines Vertrags, über die sich beide Seiten einig sein müssen, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommt – beim Kauf also Ware und Preis. Bleibt ein solcher Punkt offen, ist nach § 154 BGB im Zweifel kein Vertrag geschlossen, auch wenn alles andere geregelt ist.

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Essentialia negotii: Bedeutung im Detail

Essentialia negotii bezeichnet die Mindestpunkte, über die Einigkeit bestehen muss, damit ein Vertrag wirksam entsteht. Fehlt einer dieser Punkte oder bleibt er offen, liegt allenfalls eine unverbindliche Absichtserklärung vor. Beim Kaufvertrag sind das Vertragsparteien, Kaufgegenstand und Kaufpreis; beim Mietvertrag Parteien, Mietsache, Miethöhe und Überlassung zum Gebrauch; beim Arbeitsvertrag Parteien, geschuldete Tätigkeit und Vergütung. Alles Weitere sind accidentalia negotii, also verhandelbare Nebenabreden, oder naturalia negotii, die das Gesetz ergänzend vorgibt. Praktisch wichtig ist das bei Vorverträgen und Letter of Intent: Wer alle wesentlichen Punkte bereits festlegt, kann sich ungewollt bereits gebunden haben.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
Folgt aus §§ 145 ff. BGB (Antrag und Annahme). Offener Dissens über einen wesentlichen Punkt bedeutet nach § 154 BGB, dass kein Vertrag geschlossen ist.
Österreich
§ 869 ABGB verlangt eine bestimmte und verständliche Willenserklärung; fehlende Bestimmtheit der Hauptpunkte verhindert das Zustandekommen.

Beispielformulierung aus der Praxis

Die Parteien sind sich über den Verkauf einig. Der Kaufpreis wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Ohne bestimmbaren Kaufpreis fehlt ein wesentlicher Bestandteil. Es gibt noch keinen Kaufvertrag, sondern nur eine Absichtserklärung. Ein Preismechanismus („Verkehrswert laut Gutachten“) würde genügen.

Häufige Fragen

Was gehört zu den essentialia negotii eines Kaufvertrags?

Vertragsparteien, Kaufgegenstand und Kaufpreis. Der Preis muss nicht beziffert, aber bestimmbar sein, etwa über eine Berechnungsformel.

Ist ein Letter of Intent bereits ein Vertrag?

In der Regel nicht, er dokumentiert nur die Verhandlungsabsicht. Enthält er aber alle wesentlichen Punkte und keinen klaren Unverbindlichkeitsvorbehalt, kann daraus eine Bindung entstehen.

Was ist ein Dissens?

Uneinigkeit über einen Vertragspunkt. Beim offenen Dissens über einen wesentlichen Punkt kommt kein Vertrag zustande (§ 154 BGB).

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Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 869 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 145 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 154 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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