Büroalltag

Vereinbarung oder Vertrag: gibt es einen Unterschied?

Die Überschrift eines Dokuments entscheidet nicht über seine Bindungswirkung. Wer das weiß, unterschreibt „unverbindliche Absichtserklärungen“ mit mehr Vorsicht.

Kurz gesagt

Rechtlich gibt es keinen Unterschied: Beide Begriffe bezeichnen übereinstimmende Willenserklärungen, die eine Bindung erzeugen. „Vereinbarung“ wird im Sprachgebrauch für kürzere oder ergänzende Regelungen verwendet, „Vertrag“ für das Hauptdokument. Maßgeblich ist der Inhalt, nicht die Überschrift.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Worauf es tatsächlich ankommt

Vier Punkte entscheiden über die Bindung.

  • Übereinstimmende Willenserklärungen zu den wesentlichen Punkten (essentialia negotii)
  • Rechtsbindungswille, also der erkennbare Wille, sich rechtlich zu binden
  • Vertretungsmacht der unterzeichnenden Personen
  • Einhaltung etwaiger Formvorschriften, etwa notarielle Beurkundung

Die Überschrift schützt nicht

Ein als „unverbindliche Vereinbarung“ überschriebenes Dokument kann bindend sein, wenn Leistung, Gegenleistung und Bindungswille erkennbar sind. Umgekehrt macht die Überschrift „Vertrag“ ein Papier ohne Einigung über die wesentlichen Punkte nicht wirksam.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Begriffe, die im Büro kursieren

Zusatzvereinbarung, Nachtrag und Addendum bezeichnen Änderungen eines bestehenden Vertrags und sind vollwertige Verträge. Ein Memorandum of Understanding oder Letter of Intent soll dagegen meist gerade keine Leistungspflicht begründen, enthält aber häufig verbindliche Teile zu Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragung.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Unklare Formulierung? Vertrag hochladen und nachsehen

Statt lange zu recherchieren: Vertrag hochladen, die kritischen Stellen erscheinen mit Fundort und Erklärung. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.

  • Die ersten drei Fundstellen kostenlos, ohne Registrierung
  • Verständliche Erklärung statt Paragrafenkette, direkt weiterleitbar
  • Kontingent, wenn im Team regelmäßig Verträge gegengelesen werden

Was kostet das konkret?

Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.

Einzelanalyse

6,99 €

1 Analyse · 6,99 € je Vertrag

  • 5 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

3er-Paket

14,99 €

3 Analysen · 5,00 € je Vertrag

  • 15 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

5er-Paket

21,99 €

5 Analysen · 4,40 € je Vertrag

  • 25 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

10er-Paket

34,99 €

10 Analysen · 3,50 € je Vertrag

  • 50 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

Rechenbeispiel Einkauf: 15 Rahmenverträge im Quartal

Ab 15 Analysen machen wir Ihnen ein Angebot mit Staffelpreis. Als Orientierung: das größte Paket oben liegt bei 3,50 € je Vertrag, 15 Prüfungen kosten damit rund 52,50 €. Eine externe Erstprüfung liegt üblicherweise bei 180 bis 400 € pro Stunde — schon eine eingesparte Prüfstunde deckt das Ganze.

Paket direkt kaufenAb 15 Analysen, Rechnungskauf oder Team-Zugänge? Dann kurz das Formular unten nutzen.

Schreiben Sie uns, welche Fälle bei Ihnen wiederkehren. Wir melden uns mit einem Vorschlag.

30 Sekunden, nur E-Mail nötig

Worum geht es?

Sie erhalten Staffelpreise ab 15 Analysen mit Kauf auf Rechnung.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Häufige Fragen

Ist eine Vereinbarung rechtlich bindend?
Ja, sobald sich beide Seiten über die wesentlichen Punkte einig sind und sich binden wollen. Der Begriff selbst ändert daran nichts.
Muss ein Vertrag schriftlich sein?
Grundsätzlich nicht, mündliche Verträge sind wirksam. Ausnahmen sind gesetzlich angeordnete Formen, etwa notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf oder Schriftform bei Bürgschaften von Privatpersonen und bei Kündigungen im Arbeitsverhältnis.
Was gilt bei einer mündlichen Nebenabrede?
Sie ist wirksam, aber schwer beweisbar. Enthält der Vertrag eine Schriftformklausel, kann sie zusätzlich unwirksam sein. Individuell ausgehandelte Abreden gehen vorformulierten Klauseln allerdings vor.
Ist ein Angebot per E-Mail schon ein Vertrag?
Erst mit der Annahme. Eine vorbehaltlose Bestätigung per E-Mail genügt dafür in der Regel, deshalb sollten Sie Vorbehalte ausdrücklich formulieren.

Weiterlesen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zur Übersicht für Unternehmen