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Strom- oder Gasvertrag kündigen: Schreiben erstellen

Kurz erklärt

Ein Strom- oder Gasvertrag in der Grundversorgung ist mit zwei Wochen kündbar. Sonderverträge laufen meist ein Jahr mit einem Monat Frist zum Laufzeitende. Kündigt der Versorger eine Preiserhöhung an, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung (§ 41 EnWG).

Deine Angaben

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Leer lassen heißt „zum nächstmöglichen Termin“. Das ist der sichere Weg, wenn du deine Frist nicht genau kennst.

Dein Schreiben

[Dein Name]

[Versorger]

13. Oktober 2026

Kündigung Energieliefervertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen oben genannten Energieliefervertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende und übersenden Sie mir eine Schlussrechnung.

Den Zählerstand zum Vertragsende teile ich Ihnen rechtzeitig mit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


[Dein Name]

Noch offen: dein Name, deine Anschrift, der Empfänger, kunden- und zählernummer. Die Lücken stehen in eckigen Klammern im Text.

Kündige erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist, sonst rutschst du in die meist teurere Grundversorgung. In der Grundversorgung selbst beträgt die Frist nur zwei Wochen.

Rechtsgrundlage: § 41 EnWG (Sonderkündigung), § 20 StromGVV bzw. GasGVV (Grundversorgung)

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Steht „Kündigung Strom und Gas“ in deinem Vertrag?

Die Prüfung liest Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist aus deinem Energievertrag. Wichtig ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag, die Fristen liegen weit auseinander.

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Häufige Fragen

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Bei jeder Preisanpassung und bei jeder einseitigen Vertragsänderung. Der Versorger muss dich darauf hinweisen und die Änderung rechtzeitig ankündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Änderung wirksam.
Was passiert nach der Kündigung mit meiner Belieferung?
Ohne neuen Vertrag beliefert dich automatisch der Grundversorger. Der Strom fällt also nicht aus, wird aber meist teurer. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung gleich mit.
Gilt die Preisgarantie auch für Steuern und Abgaben?
Meist nicht. Eine eingeschränkte Preisgarantie deckt nur den Beschaffungsanteil ab; staatlich veranlasste Bestandteile darf der Versorger trotzdem weitergeben. Was genau garantiert ist, steht in den Vertragsbedingungen.
Brauche ich die Zählernummer?
Sie ist nicht zwingend, macht die Zuordnung aber eindeutig und beschleunigt die Bearbeitung. Du findest sie auf der letzten Jahresabrechnung und am Zähler selbst.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • DE§ 41 EnWG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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