Vertragsprüfung für Personalabteilungen: Arbeitsverträge im Schnellcheck
Eine unwirksame Klausel in der Standardvorlage wirkt nicht einmal, sondern in jedem Vertrag, der damit geschlossen wird. Deshalb ist die Prüfung der Vorlage der Punkt mit der größten Hebelwirkung im Personalbereich.
Kurz gesagt
Personalabteilungen prüfen mit CheckVertrag Arbeitsvertragsvorlagen, Zusatzvereinbarungen und Aufhebungsverträge auf kurze Ausschlussfristen, Überstundenpauschalen, Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung und fehlende Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz. Ergebnis in rund 30 Sekunden je Dokument.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Klauseln, die in Vorlagen regelmäßig kippen
Diese Punkte tauchen in geerbten Mustervorlagen am häufigsten auf.
- Ausschlussfristen unter drei Monaten oder mit Schriftformerfordernis statt Textform
- „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ohne Begrenzung
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent
- Versetzungs- und Widerrufsvorbehalte ohne Grenze
- Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen mit unangemessen langer Bindung
Pflichtangaben nach Nachweisgesetz und AVRAG
In Deutschland verlangt das Nachweisgesetz seit August 2022 die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Bedingungen, Verstöße sind bußgeldbewehrt. In Österreich übernimmt der Dienstzettel nach § 2 AVRAG diese Rolle. Die Analyse prüft, ob Angaben zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen und Fortbildung enthalten sind.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Vier-Augen-Prinzip ohne Mehraufwand
Der Vorschlag der Fachabteilung geht zuerst durch die automatische Prüfung, erst danach in die manuelle Freigabe. Jede Fundstelle ist mit Wortlaut dokumentiert, was die Nachvollziehbarkeit im Audit oder bei einer späteren Auseinandersetzung erhöht.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Arbeitsverträge vor dem Versand gegenprüfen
Befristung, Probezeit, Überstunden und Wettbewerbsverbot werden geprüft, bevor der Vertrag an die Bewerberin geht. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.
- Hinweis auf Befristungen mit Prüfbedarf und Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung
- Einheitliche Qualität über alle Standorte und Vorlagen hinweg
- Kontingent für HR mit Sammelrechnung statt Einzelfreigaben
Was kostet das konkret?
Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.
Einzelanalyse
6,99 €
1 Analyse · 6,99 € je Vertrag
- 5 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
3er-Paket
14,99 €
3 Analysen · 5,00 € je Vertrag
- 15 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
5er-Paket
21,99 €
5 Analysen · 4,40 € je Vertrag
- 25 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
10er-Paket
34,99 €
10 Analysen · 3,50 € je Vertrag
- 50 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
Rechenbeispiel Einkauf: 15 Rahmenverträge im Quartal
Ab 15 Analysen machen wir Ihnen ein Angebot mit Staffelpreis. Als Orientierung: das größte Paket oben liegt bei 3,50 € je Vertrag, 15 Prüfungen kosten damit rund 52,50 €. Eine externe Erstprüfung liegt üblicherweise bei 180 bis 400 € pro Stunde — schon eine eingesparte Prüfstunde deckt das Ganze.
Sagen Sie uns, wie viele Arbeitsverträge pro Jahr entstehen. Wir schlagen ein passendes Kontingent vor.
Häufige Fragen
- Können wir unsere Standardvorlage prüfen lassen?
- Ja, und genau dort ist der Nutzen am größten. Die geprüfte Vorlage wirkt auf jeden künftigen Vertrag, statt Fehler einzeln zu korrigieren.
- Prüft die Analyse auch Aufhebungs- und Zusatzvereinbarungen?
- Ja. Aufhebungsverträge, Änderungsvereinbarungen, Homeoffice-Regelungen, Dienstwagenüberlassung und Fortbildungsvereinbarungen werden erkannt und nach denselben Maßstäben bewertet.
- Gilt die Prüfung für deutsches und österreichisches Arbeitsrecht?
- Ja. Die Analyse erkennt die anwendbare Rechtsordnung und ordnet Kündigungsfristen, Probezeit und Ausschlussfristen nach BGB und KSchG bzw. ABGB, AngG und AVRAG ein.
- Ersetzt das die arbeitsrechtliche Beratung?
- Nein. Die Prüfung ist die Vorstufe: Sie zeigt, welche Klauseln Prüfbedarf haben. Die rechtsverbindliche Gestaltung übernimmt Ihre Kanzlei, dann aber gezielt.
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