Frist
Kurz erklärt
Eine Frist ist ein bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen etwas geschehen muss. Beginn und Ende richten sich nach den §§ 187 bis 193 BGB: Der Ereignistag zählt nicht mit, und fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Bei Ausschlussfristen führt das Versäumen zum endgültigen Verlust des Anspruchs.
Steht „Frist“ in deinem Vertrag?
Füge die Stelle aus deinem Vertrag ein oder lade ihn ganz hoch: Die KI markiert, was „Frist“ betrifft, erklärt es in Alltagssprache und nennt die Vorschrift dazu.
Oder den ganzen Vertrag als Datei:
Kostenlos starten
Vertrag hierher ziehen oder auswählen
PDF, Word oder mehrere Fotos · Seite für Seite · max. 25 MB · kostenlos, ohne Anmeldung
- Ergebnis in rund 30 Sekunden
- Erste 3 Fundstellen gratis, ohne Konto
- Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform
Frist: Bedeutung im Detail
Fristen entscheiden im Vertragsrecht häufiger über Ansprüche als der Inhalt selbst. Die Berechnung folgt festen Regeln: Der Tag des auslösenden Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 BGB), die Frist endet mit Ablauf des gleichnamigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats (§ 188 BGB), und fällt dieses Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB), nach der Rechtsprechung des BGH allerdings nicht bei Kündigungsfristen. Zu unterscheiden sind Verjährungsfristen (der Anspruch bleibt bestehen, kann aber durch Einrede abgewehrt werden), Ausschlussfristen (der Anspruch geht ersatzlos unter) und Kündigungsfristen (sie bestimmen, zu welchem Termin ein Vertrag endet). Für den Fristbeginn kommt es fast immer auf den Zugang an, nicht auf das Absendedatum. Deshalb sind Zustellnachweise bei Kündigung, Widerruf und Mängelrüge entscheidend.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- §§ 187 bis 193 BGB regeln Beginn, Ende und Verschiebung. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag dürfen drei Monate nicht unterschreiten.
- Österreich
- §§ 902 f. ABGB enthalten vergleichbare Regeln. Auch dort wird der Ereignistag nicht mitgerechnet und das Fristende an Wochenenden oder Feiertagen auf den nächsten Werktag verschoben.
Beispielformulierung aus der Praxis
Ansprüche aus diesem Vertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Zwei Monate sind als arbeitsvertragliche Ausschlussfrist zu kurz. Unter drei Monaten ist die Klausel unwirksam, dann gilt die dreijährige Verjährung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich eine Kündigungsfrist richtig?
Ab dem Tag nach dem Zugang der Kündigung. Eine Monatsfrist bei Zugang am 3. März endet am 3. April um 24 Uhr, sofern kein Wochenende oder Feiertag dazwischenliegt.
Zählt das Absendedatum oder der Zugang?
Regelmäßig der Zugang beim Empfänger. Deshalb solltest du wichtige Erklärungen nachweisbar zustellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Bote.
Was ist der Unterschied zwischen Ausschlussfrist und Verjährung?
Nach einer Ausschlussfrist ist der Anspruch endgültig weg und wird von Gerichten von Amts wegen geprüft. Verjährung muss der Schuldner dagegen aktiv einwenden.
Diese Klausel im eigenen Vertrag prüfen
Lade deinen Vertrag hoch – die KI-Vertragsprüfung markiert kritische Klauseln wie „Frist“ in rund zwei Minuten, inklusive Einordnung für DE und AT.
Passende Prüf-Seiten
Passend dazu im Produkt
Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 902 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 187 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 188 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 193 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte
Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
CheckVertrag Redaktion
Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung
Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.
Ausführlicher Ratgeber zum Thema
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zum Glossar