eIDAS-Verordnung

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Die eIDAS-Verordnung regelt elektronische Signaturen EU-weit einheitlich und unterscheidet drei Stufen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Nur die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB). Ausgeschlossen bleibt sie unter anderem bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und beim Arbeitszeugnis.

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eIDAS-Verordnung: Bedeutung im Detail

Die eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) gilt unmittelbar in allen EU-Staaten und unterscheidet drei Stufen: die einfache elektronische Signatur (EES, etwa ein eingescannter Namenszug), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES, eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet und manipulationssicher) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES, mit qualifiziertem Zertifikat und Signaturerstellungseinheit). Nur die QES ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und ersetzt die gesetzliche Schriftform. Verträge, die keine Form verlangen, können auch per einfacher Signatur oder E-Mail geschlossen werden. Im Streitfall zählt aber die Beweiskraft, und dort liegt die QES deutlich vorn. Notariell beurkundungspflichtige Geschäfte lassen sich weiterhin nicht elektronisch signieren.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 126a BGB: Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die Schriftform. Ausgeschlossen bleibt sie u. a. bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB) und Bürgschaften von Verbrauchern.
Österreich
§ 4 SVG: Die QES erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit. Ausnahmen bestehen etwa im Familien- und Erbrecht.

Beispielformulierung aus der Praxis

„Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Häufig übersehen: Mit dieser Klausel ist selbst eine qualifizierte Signatur unwirksam. Nachträge brauchen dann Papier und Tinte.

Häufige Fragen

Ist eine digitale Unterschrift rechtsgültig?

Ja. Wo keine Form vorgeschrieben ist, genügt jede elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, ist die qualifizierte elektronische Signatur nötig.

Was ist der Unterschied zwischen FES und QES?

Die fortgeschrittene Signatur ist technisch dem Unterzeichner zugeordnet, die qualifizierte beruht zusätzlich auf einem geprüften Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters und ersetzt die Unterschrift.

Kann ein Notarvertrag elektronisch signiert werden?

Nein. Beurkundungspflichtige Geschäfte wie ein Immobilienkaufvertrag verlangen weiterhin den Notartermin.

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Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • DE§ 126a BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 623 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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