eIDAS: die drei Signaturarten im Vergleich
Die eIDAS-Verordnung regelt europaweit, welche elektronischen Signaturen es gibt und welche Wirkung sie haben. Für die Praxis reduziert sich das auf drei Stufen und eine Entscheidung je Vertrag.
Kurz gesagt
eIDAS unterscheidet einfache (EES), fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES). Alle drei sind vor Gericht zulässig und dürfen nicht allein wegen ihrer elektronischen Form abgelehnt werden. Nur die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und erfüllt damit die gesetzliche Schriftform.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Was eIDAS überhaupt regelt
Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU. Sie legt fest, welche Anforderungen die Signaturstufen erfüllen müssen, wer als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gilt und dass einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie elektronisch ist.
Die Stufen in der Praxis
Die Wahl der Stufe folgt zwei Fragen: Verlangt das Gesetz oder der Vertrag eine bestimmte Form, und wie hoch ist das Risiko, dass die Unterschrift bestritten wird. Erst danach kommt die Frage nach dem Tool.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Siegel und Zeitstempel
Neben Signaturen natürlicher Personen kennt eIDAS das elektronische Siegel für juristische Personen und den qualifizierten Zeitstempel. Siegel eignen sich für Massenprozesse wie Rechnungen, Zeitstempel sichern den Zeitpunkt einer Erklärung, etwa bei Fristwahrung.
Grenzüberschreitende Verträge
Eine in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte qualifizierte Signatur wird in allen anderen Mitgliedstaaten als solche anerkannt. Bei Vertragspartnern außerhalb der EU sollten Sie klären, welches Recht gilt und ob die dortigen Formvorschriften abweichen.
EES, FES und QES im direkten Vergleich
| Merkmal | EES | FES | QES |
|---|---|---|---|
| Identitätsprüfung | Keine | Zuordnung zum Unterzeichner | Geprüfte Identifizierung |
| Erkennbarkeit von Änderungen | Nein | Ja | Ja |
| Erfüllt gesetzliche Schriftform | Nein | Nein | Ja, § 126a BGB |
| Typischer Einsatz | Interne Freigaben, Angebote | Rahmen- und Lieferverträge | Schriftformbedürftige Verträge |
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Vor der Unterschrift prüfen, danach digital signieren
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Häufige Fragen
- Gilt eine deutsche QES auch in Österreich?
- Ja. Qualifizierte Signaturen aus einem EU-Mitgliedstaat werden EU-weit anerkannt, das ist einer der Kernpunkte der eIDAS-Verordnung.
- Was ist ein elektronisches Siegel?
- Es wird von einer juristischen Person verwendet und belegt Herkunft und Unverändertheit eines Dokuments, etwa bei Rechnungen. Es ersetzt keine persönliche Unterschrift.
- Ist eine DocuSign- oder Adobe-Signatur eine QES?
- Nicht automatisch. Die Anbieter unterstützen mehrere Stufen; ob eine QES erzeugt wird, hängt vom gebuchten Verfahren und der Identifizierung ab. Prüfen Sie das im Zweifel im Signaturprotokoll.
- Welche Stufe empfiehlt sich als Standard im Unternehmen?
- Für den Regelfall die fortgeschrittene Signatur, für schriftformbedürftige Verträge und hohe Streitwerte die qualifizierte. Eine interne Richtlinie mit dieser Zuordnung erspart Einzelfalldiskussionen.
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