Gesellschaftsvertrag

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Der Gesellschaftsvertrag regelt Zweck, Anteile, Geschäftsführung, Beschlussfassung und Ausstieg einer Gesellschaft. Bei der GmbH ist er notariell zu beurkunden (§ 2 GmbHG); für die GbR gelten seit dem MoPeG die §§ 705 ff. BGB mit der Möglichkeit, sich ins Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die Ausstiegsregeln entscheiden im Streitfall über alles Weitere.

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Gesellschaftsvertrag: Bedeutung im Detail

Der Gesellschaftsvertrag. Bei der AG Satzung genannt. Ist die Verfassung eines Unternehmens. Er regelt Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussmehrheiten, Gewinnverteilung sowie Übertragung und Einziehung von Anteilen. Bei der GmbH bedarf er notarieller Beurkundung (§ 2 GmbHG), bei der GbR und OHG ist er formfrei möglich. Wirtschaftlich entscheidend sind meist drei Punkte, die Gründer regelmäßig unterschätzen: die Vinkulierung, also der Zustimmungsvorbehalt bei Anteilsverkäufen, die Abfindungsklausel beim Ausscheiden. Eine Abfindung deutlich unter Verkehrswert kann sittenwidrig sein und die Regelung von Sperrminoritäten, die ab 25,1 % Satzungsänderungen blockieren. Ebenso wichtig ist eine Ausstiegs- und Konfliktregelung, etwa ein Shoot-out-Verfahren, damit eine Blockade nicht in der Auflösungsklage endet.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§§ 2, 3 GmbHG; für die GbR seit dem MoPeG §§ 705 ff. BGB mit der Option der Eintragung ins Gesellschaftsregister.
Österreich
§ 4 GmbHG (Notariatsakt erforderlich); für die OG und KG §§ 105 ff. UGB. Gründungsprivilegierte GmbH mit reduzierter Stammeinlage möglich.

Beispielformulierung aus der Praxis

Scheidet ein Gesellschafter aus, erhält er eine Abfindung in Höhe des Buchwerts seines Anteils.

Kritisch. Buchwertklauseln liegen bei ertragsstarken Unternehmen weit unter dem Verkehrswert. Die Rechtsprechung hält ein grobes Missverhältnis für unwirksam und passt die Klausel im Wege der ergänzenden Auslegung an.

Häufige Fragen

Muss ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden?

Bei GmbH und AG ja. Eine GbR oder OHG kann formfrei gegründet werden. Schriftlich ist trotzdem dringend zu empfehlen.

Was ist eine Vinkulierung?

Ein Zustimmungsvorbehalt: Anteile dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter übertragen werden. Sie verhindert unerwünschte Gesellschafter, erschwert aber auch deinen eigenen Ausstieg.

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Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 105 UGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 2 GmbHG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 4 GmbHG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 705 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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