In der Regel unwirksamMietvertrag

Kleinreparaturen ohne Jahreshöchstgrenze

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

So steht sie im Vertrag

„Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an Installationsgegenständen bis zu einem Betrag von 150 € je Reparatur.“

Kurze Antwort

Eine Kleinreparaturklausel braucht zwei Grenzen: einen Höchstbetrag je Einzelfall und eine Jahresobergrenze. Fehlt die Jahresgrenze, ist die gesamte Klausel unwirksam und der Vermieter trägt auch die kleinen Reparaturen. Übertragen werden darf ohnehin nur die Zahlung, nie die Pflicht zur Beauftragung.

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Warum die Klausel so bewertet wird

Die Klausel überträgt eine an sich dem Vermieter obliegende Instandhaltungspflicht. Sie ist nur wirksam, wenn sie doppelt gedeckelt ist. Üblicherweise rund 100 bis 120 € je Reparatur und 6 bis 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete insgesamt und nur Gegenstände erfasst, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (Armaturen, Schalter, Rollladengurte). Fehlt eine der Grenzen, entfällt die Klausel vollständig.

Rechtsgrundlage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 307 BGB, ständige BGH-Rechtsprechung zur doppelten Deckelung von Kleinreparaturklauseln.
Österreich
Nach § 8 Abs. 1 MRG trifft die Wartungspflicht für mitvermietete Geräte im Inneren grundsätzlich den Mieter; eine darüber hinausgehende Kostenüberwälzung ist eng auszulegen.

So wäre die Klausel tragfähig

„Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an Gegenständen seines häufigen Zugriffs bis 110 € je Einzelfall, insgesamt jedoch höchstens 8 % der Jahresnettokaltmiete.“

Was du jetzt tun solltest

Zähle nach, ob im Vertrag eine Jahresobergrenze steht. Fehlt sie, musst du auch die kleine Reparatur nicht zahlen. Widersprich der Rechnung schriftlich unter Hinweis auf die fehlende Deckelung.

Häufige Fragen

Was zählt als Kleinreparatur?

Nur Gegenstände, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen: Wasserhähne, Duschköpfe, Lichtschalter, Fenster- und Türgriffe, Rollladengurte. Nicht dazu gehören Leitungen in der Wand, Heizungsanlage oder Boiler.

Was, wenn die Reparatur teurer ist als die Einzelgrenze?

Dann zahlt der Vermieter die gesamte Reparatur, nicht nur den übersteigenden Teil. Eine Beteiligung „bis zur Grenze“ ist unzulässig.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 8 MRG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 307 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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