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Mieterhöhung prüfen und berechnen

Trage alte und neue Miete ein. Der Check rechnet den Erhöhungssatz aus und prüft Kappungsgrenze, Sperrfrist und Vergleichsmiete nach den Regeln der §§ 558 ff. BGB.

Ergebnis

+15.0 %

120,00 € mehr pro Monat, 14,15 € pro m²

Keine Auffälligkeiten in den geprüften Punkten

  • Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren

    Die Erhöhung liegt bei 15.0 % und damit unter der Kappungsgrenze von 15 %. Rechnerisch ergibt die Grenze höchstens 920,00 €.

Wann eine Mieterhöhung wirksam ist

Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss drei Hürden gleichzeitig nehmen: Sie darf die Kappungsgrenze nicht überschreiten, die Sperrfrist muss abgelaufen sein, und die neue Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dazu kommt die Form: Das Schreiben muss begründet sein, etwa mit Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Verlangen unwirksam, und du musst nicht zustimmen. Zeit hast du bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang. Anders liegt der Fall bei Staffelmiete und Indexmiete: Dort greift die vereinbarte Automatik, du prüfst nur die Rechenschritte und die Mindestabstände.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf eine Mieterhöhung ausfallen?
Bei Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt in Deutschland die Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 15 Prozent. Die neue Miete darf zusätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Wann darf der Vermieter frühestens erhöhen?
Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, und die letzte Erhöhung darf höchstens vor mehr als zwölf Monaten wirksam geworden sein (Sperrfrist nach § 558 BGB). Vorher ist eine Erhöhung unwirksam.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete brauchst du deine Zustimmung, du hast dafür bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit. Bei Staffel- oder Indexmiete gilt die vereinbarte Automatik, dort prüfst du nur, ob die Berechnung stimmt.
Was gilt bei Staffel- oder Indexmiete?
Staffelmiete legt feste Beträge zu festen Terminen fest, mindestens ein Jahr Abstand. Indexmiete koppelt an den Verbraucherpreisindex. Beide schließen eine zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete grundsätzlich aus.

Weitere Rechner

Die Berechnung bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen im Vertrag, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können vorgehen.