Verzugszinsen berechnen: Rechner für Zinsen und Verzugskosten
Verzugszinsen berechnen: Offenen Betrag und Verzugstage eingeben, der Rechner zeigt die gesetzlichen Zinsen nach § 288 BGB inklusive der 40-Euro-Pauschale im Geschäftsverkehr. Der aktuelle Basiszinssatz (1,52 % seit 01.07.2026) ist bereits hinterlegt.
Voreingestellt ist der aktuelle Basiszinssatz nach § 247 BGB (1,52 % seit 01.07.2026). Bei älteren Zeiträumen den damals gültigen Satz wählen.
Verzugszinsen bei 10,52 % p. a.
43,23 €
Zuzüglich Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
40,00 €
Gesamtforderung an Verzugskosten
83,23 €
Das entspricht rund 1,44 € pro Tag. Die Pauschale wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden, etwa Anwaltskosten, angerechnet.
So berechnest du die Verzugszinsen
Die Formel lautet: Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Der Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und dem gesetzlichen Aufschlag zusammen: 5 Prozentpunkte, sobald ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen.
Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli. Läuft der Verzug über einen Stichtag hinweg, rechnest du die Zeiträume getrennt und addierst die Beträge. Trage dafür einfach nacheinander die jeweiligen Tage und Sätze ein.
Verzug beginnt mit der Mahnung, mit einem im Kalender bestimmten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. In Österreich gelten 4 Prozent gegenüber Verbrauchern und 9,2 Punkte über dem Basiszinssatz im unternehmerischen Verkehr.
Basiszinssatz nach § 247 BGB
Die Deutsche Bundesbank setzt den Basiszinssatz zum 1. Januar und zum 1. Juli neu fest. Aktuell liegt er bei 1,52 Prozent (seit 01.07.2026). Daraus ergeben sich 6,52 Prozent Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern und 10,52 Prozent bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen.
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verbraucher (+5) | Unternehmen (+9) |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
Rechenbeispiele
Privatkunde zahlt Rechnung zu spät
1.200 € · 30 Tage · 6,52 % (5 Punkte über Basiszins)
6,43 € Zinsen
Handwerksbetrieb gegen Auftraggeber (B2B)
5.000 € · 30 Tage · 10,52 % (9 Punkte über Basiszins)
43,23 € Zinsen + 40 € Pauschale = 83,23 €
Agenturhonorar, halbes Jahr offen
12.000 € · 180 Tage · 10,52 % (9 Punkte über Basiszins)
622,55 € Zinsen + 40 € Pauschale = 662,55 €
Welche Verzugskosten du noch verlangen kannst
Neben den Zinsen zählen zum Verzugsschaden die 40-Euro-Pauschale im Geschäftsverkehr, notwendige Anwalts- und Inkassokosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sowie die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Eigene Mahnschreiben darfst du nur mit dem tatsächlichen Aufwand ansetzen, pauschale Mahngebühren in AGB halten der Prüfung oft nicht stand.
Mehr zum rechtlichen Hintergrund: Verzugszinsen im Glossar, Zahlungsverzug und Zahlungs- und Verzugsklauseln im Kaufvertrag prüfen.
Frage zu Verzug und Zinsen stellen
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Frage zu Verzugszinsen
Ab wann Verzug beginnt, wie hoch die Zinsen sind und wann die 40-Euro-Pauschale gilt.
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Häufige Fragen
- Wie hoch sind Verzugszinsen?
- Gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt.
- Wie lautet die Formel?
- Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Bei 5.000 Euro, 8,12 Prozent und 30 Tagen ergibt das rund 33,37 Euro.
- Was ist die 40-Euro-Pauschale?
- Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern schuldet der säumige Schuldner zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet, etwa auf Anwaltskosten.
- Ab wann läuft der Verzug?
- Ab Mahnung, ab einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
- Wie hoch ist der Basiszinssatz 2026?
- Seit 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz nach § 247 BGB bei 1,52 Prozent, davor galt seit 1. Januar 2026 ein Satz von 1,27 Prozent. Daraus ergeben sich aktuell 6,52 Prozent Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern und 10,52 Prozent bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen.
- Was sind Verzugskosten?
- Verzugskosten sind alle Kosten, die dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung entstehen: Verzugszinsen nach § 288 BGB, im Geschäftsverkehr die 40-Euro-Pauschale, notwendige Rechtsverfolgungskosten wie Anwalts- oder Inkassokosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sowie die Kosten eines Mahnverfahrens. Eigene Mahnschreiben des Gläubigers sind nur in Höhe des tatsächlichen Aufwands (Porto, Material) erstattungsfähig.
- Wie berechne ich Verzugskosten?
- Zuerst den Verzugsbeginn festlegen (Mahnung, bestimmter Zahlungstermin oder 30 Tage nach Rechnungszugang), dann die Verzugstage zählen. Die Zinsen ergeben sich aus Forderung mal Zinssatz mal Tage geteilt durch 365. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen kommen pauschal 40 Euro dazu. Der Rechner oben übernimmt beide Schritte automatisch.
- Was gilt, wenn der Verzug über den 1. Januar oder 1. Juli hinausläuft?
- Dann wird zeitanteilig gerechnet: für jeden Zeitraum mit dem damals gültigen Basiszinssatz, die Ergebnisse werden addiert. Im Rechner gibst du die Zeiträume nacheinander ein und wählst jeweils die passende Basiszins-Stufe.
- Kann ich Verzugszinsen online berechnen?
- Ja, der Rechner oben auf dieser Seite übernimmt das: Betrag, Verzugstage und Verhältnis (Verbraucher oder Unternehmen) eingeben, den passenden Basiszinssatz-Zeitraum wählen — das Ergebnis zeigt die Zinsen taggenau und im Geschäftsverkehr zusätzlich die 40-Euro-Pauschale. Kostenlos und ohne Anmeldung.
- Wie hoch sind Verzugszinsen in Österreich?
- Gegenüber Verbrauchern 4 Prozent pro Jahr (§ 1000 ABGB). Bei verschuldetem Zahlungsverzug zwischen Unternehmern sind es 9,2 Prozentpunkte über dem österreichischen Basiszinssatz (§ 456 UGB), dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten.
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Die Berechnung bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen im Vertrag, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können vorgehen.