Digitale Unterschrift

Vertrag digital unterschreiben: wann die Signatur rechtsgültig ist

Digital unterschreiben spart Tage, hebt aber keine Formvorschrift auf. Entscheidend ist nicht das Tool, sondern die Frage, welche Form das Gesetz für den konkreten Vertrag verlangt.

Kurz gesagt

Die meisten Unternehmensverträge sind formfrei und können mit einer einfachen elektronischen Signatur wirksam geschlossen werden. Verlangt das Gesetz Schriftform nach § 126 BGB, ist die elektronische Form nach § 126a BGB nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichwertig. Für einzelne Verträge, etwa Bürgschaften von Nicht-Kaufleuten oder Verbraucherdarlehen, ist die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Drei Signaturstufen nach eIDAS

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen. Sie unterscheiden sich nicht im Aussehen, sondern in Identitätsnachweis und Beweiswert.

  • Einfache elektronische Signatur: eingescannte Unterschrift, Klick auf Zustimmen, Name unter einer E-Mail
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur: eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, Änderungen am Dokument werden erkennbar
  • Qualifizierte elektronische Signatur: zusätzlich mit qualifiziertem Zertifikat und geprüfter Identifizierung, gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt

Welche Verträge welche Stufe brauchen

Formfreie Verträge wie Dienstleistungs-, Kauf- oder Softwareverträge sind auch per E-Mail-Bestätigung wirksam. Sobald das Gesetz Schriftform verlangt, etwa bei befristeten Arbeitsverträgen oder bei langfristigen Gewerbemietverträgen nach § 550 BGB, ist die qualifizierte elektronische Signatur nötig. Beim Immobilienkaufvertrag hilft keine Signatur, hier ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Beweiswert im Streitfall

Auch eine einfache Signatur führt zu einem wirksamen Vertrag, sie ist im Prozess aber schwerer zu beweisen. Die qualifizierte Signatur genießt nach § 371a ZPO eine Beweiserleichterung. Praktisch heißt das: Je höher der Streitwert, desto eher lohnt die höhere Stufe, unabhängig von der Formvorschrift.

Vor der Unterschrift steht der Inhalt

Eine rechtssichere Signatur bringt nichts, wenn die Klauseln darunter einseitig sind. Prüfen Sie Haftung, Laufzeit, Kündigungsfristen und Vertragsstrafen, bevor Sie den Signaturlauf starten. Der Upload der finalen Fassung dauert wenige Sekunden und verhindert, dass ein Fehler mit hohem Aufwand nachträglich korrigiert werden muss.

Signaturstufe, Anwendungsfall und Beweiswert

StufeTypischer EinsatzBeweiswert
Einfach (EES)Formfreie Verträge, Angebote, interne FreigabenFrei zu würdigen, Beweislast beim Verwender
Fortgeschritten (FES)Rahmen- und Lieferverträge mit mittlerem RisikoHöher, Integrität des Dokuments nachweisbar
Qualifiziert (QES)Verträge mit gesetzlicher Schriftform, hohe StreitwerteDer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
Notarielle BeurkundungImmobilienkauf, GesellschaftsanteileKeine Signaturlösung möglich

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Vor der Unterschrift prüfen, danach digital signieren

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Häufige Fragen

Ist ein per E-Mail bestätigter Vertrag gültig?
Bei formfreien Verträgen ja. Wirksam ist der Vertrag mit übereinstimmenden Willenserklärungen, die Textform genügt dafür. Problematisch wird es nur, wenn das Gesetz oder eine Schriftformklausel im Vertrag mehr verlangt.
Reicht eine eingescannte Unterschrift im PDF?
Sie ist eine einfache elektronische Signatur und für formfreie Verträge ausreichend. Sie belegt aber weder die Identität des Unterzeichners noch die Unverändertheit des Dokuments.
Welche Verträge dürfen nicht elektronisch unterschrieben werden?
Unter anderem Bürgschaftserklärungen von Nicht-Kaufleuten, Schuldversprechen und Verbraucherdarlehensverträge; hier schließt das BGB die elektronische Form aus. Beurkundungspflichtige Geschäfte brauchen ohnehin den Notar.
Prüft CheckVertrag auch die Formvorschrift?
Die Analyse weist auf Schriftformklauseln, Formerfordernisse und Nachtragsregelungen hin, damit Sie vor dem Signaturlauf wissen, welche Stufe erforderlich ist.
Was gilt bei Verträgen zwischen Deutschland und Österreich?
eIDAS gilt EU-weit, eine in Österreich ausgestellte qualifizierte Signatur ist in Deutschland anzuerkennen und umgekehrt. Unterschiede bestehen bei nationalen Formvorschriften, etwa im Arbeits- und Verbraucherrecht; maßgeblich ist das im Vertrag vereinbarte Recht.
Wie dokumentieren wir den Signaturvorgang revisionssicher?
Bewahren Sie das signierte PDF zusammen mit dem Prüfprotokoll des Signaturanbieters und dem Audit Trail auf. Ohne diese Nachweise ist im Streitfall nur schwer belegbar, wer wann und in welcher Fassung unterschrieben hat.

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