Digitale Unterschrift
Kurz erklärt
Digitale Unterschrift ist ein Sammelbegriff für elektronische Signaturen. Rechtlich entscheidet die Stufe: Nur die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die gesetzliche Schriftform (§ 126a BGB); ein eingescanntes Bild der Unterschrift genügt nirgends, wo Schriftform vorgeschrieben ist. Ausgeschlossen ist sie unter anderem bei Kündigung, Arbeitszeugnis und Bürgschaft.
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Digitale Unterschrift: Bedeutung im Detail
Umgangssprachlich meint digitale Unterschrift alles vom eingescannten Namenszug bis zur kryptografisch abgesicherten Signatur. Juristisch unterscheidet die eIDAS-Verordnung drei Stufen. Die einfache elektronische Signatur ist zum Beispiel der getippte Name unter einer E-Mail: als Beweismittel schwach, für formfreie Verträge aber ausreichend. Die fortgeschrittene Signatur ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet und erkennt nachträgliche Änderungen. Nur die qualifizierte elektronische Signatur, ausgestellt von einem Vertrauensdiensteanbieter mit qualifiziertem Zertifikat, ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§ 126a BGB). Wichtig: Manche Erklärungen bleiben trotzdem ausgeschlossen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt in Deutschland zwingend Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB); Grundstückskaufverträge brauchen notarielle Beurkundung.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- §§ 126, 126a, 127 BGB, eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Ausgeschlossen unter anderem bei Arbeitszeugnis, Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Bürgschaft von Privatpersonen.
- Österreich
- Signaturgesetz und eIDAS. Die qualifizierte Signatur, etwa per ID Austria, erfüllt die Schriftform nach § 886 ABGB. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei letztwilligen Verfügungen.
Beispielformulierung aus der Praxis
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Diese Kombination bedeutet: Ein per DocuSign signierter Nachtrag ist formunwirksam. Wer digital arbeiten will, sollte die Klausel um die Textform oder die qualifizierte elektronische Signatur erweitern.
Häufige Fragen
Ist ein eingescannter Namenszug eine gültige Unterschrift?
Für formfreie Verträge ja, weil die Willenserklärung zählt. Als Beweis vor Gericht ist sie schwach, weil sie sich leicht kopieren lässt. Für Schriftformerfordernisse genügt sie nicht.
Sind mit DocuSign oder Adobe Sign geschlossene Verträge wirksam?
Ja, für die große Mehrheit der Verträge, die formfrei geschlossen werden können. Für gesetzliche Schriftform muss die eingesetzte Signatur qualifiziert sein, was diese Anbieter gegen Aufpreis anbieten.
Wo ist die digitale Unterschrift ausgeschlossen?
In Deutschland unter anderem bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, beim Arbeitszeugnis, bei der Bürgschaftserklärung von Privatpersonen und überall dort, wo notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.
Wie erkenne ich, welche Signaturstufe verwendet wurde?
Im Signaturprüfbericht der PDF-Datei. Er nennt den Vertrauensdiensteanbieter und ob ein qualifiziertes Zertifikat verwendet wurde. Fehlt der Bericht, ist es meist nur eine einfache Signatur.
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Verwandte Begriffe
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 886 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 126 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 126a BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 623 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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DI (FH) Shahab Daban, MSc
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