Schriftformklausel

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Eine Schriftformklausel bestimmt, dass Änderungen des Vertrags nur schriftlich wirksam sind. Gegen eine ausdrückliche mündliche Abrede setzt sie sich nicht durch: Nach § 305b BGB hat die Individualabrede Vorrang. Praktisch am gefährlichsten ist § 550 BGB – bei langfristigen Mietverträgen kann ein Formmangel eine vorzeitige ordentliche Kündigung ermöglichen.

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Schriftformklausel: Bedeutung im Detail

Eine Schriftformklausel bestimmt, dass Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen. Sie soll Beweisprobleme vermeiden und verhindern, dass beiläufige Zusagen den Vertrag verändern. Ihre Wirkung wird jedoch häufig überschätzt: Die Parteien können eine gewillkürte Schriftform jederzeit formlos wieder aufheben. Auch stillschweigend, indem sie eine mündliche Abrede tatsächlich leben. Die sogenannte doppelte Schriftformklausel versucht das zu blockieren, indem auch die Aufhebung der Schriftform der Schriftform bedarf. In AGB ist sie gegenüber Verbrauchern nach § 305b BGB unwirksam, weil individuelle Vertragsabreden stets Vorrang vor AGB haben. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Schriftform (§ 126 BGB, eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) und der Textform (§ 126b BGB, E-Mail genügt). Bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit über einem Jahr ist die gesetzliche Schriftform zwingend. Ein Formfehler macht den Vertrag nicht nichtig, aber ordentlich kündbar.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§§ 125, 126, 126b, 305b BGB. Für langfristige Mietverträge § 550 BGB mit erheblichem Kündigungsrisiko bei Formmängeln.
Österreich
§ 884 ABGB: Ist Schriftform vereinbart, wird im Zweifel vermutet, dass die Parteien vor Erfüllung dieser Form nicht gebunden sein wollen.

Beispielformulierung aus der Praxis

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Prüfen. Gegenüber Verbrauchern ist die doppelte Schriftformklausel in AGB unwirksam. Gefährlicher ist der zweite Satz: Er soll dir Zusagen aus dem Verkaufsgespräch abschneiden. Lass mündliche Versprechen vor Unterschrift in den Vertrag aufnehmen.

Häufige Fragen

Gelten mündliche Absprachen trotz Schriftformklausel?

Häufig ja. Individuelle Abreden gehen AGB nach § 305b BGB vor, und die Parteien können eine vereinbarte Schriftform auch formlos wieder aufheben.

Reicht eine E-Mail für die Schriftform?

Für die gesetzliche Schriftform nicht. Dafür braucht es Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur. Für eine vertraglich vereinbarte Schriftform genügt meist Textform, wenn nichts Gegenteiliges geregelt ist.

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Verwandte Begriffe

Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 884 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 125 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 126 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 126b BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 305b BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 550 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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