§ 613a BGB: Betriebsübergang: Rechte beim Inhaberwechsel
„Absatz 1: Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Kollektivrechtlich geregelte Bedingungen werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses und dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil geändert werden. Absatz 4: Die Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam; das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt. Absatz 5 verlangt die Unterrichtung in Textform, Absatz 6 gibt ein Widerspruchsrecht binnen eines Monats.“
Kurz erklärt
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Der Arbeitnehmer kann binnen eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung widersprechen.
Steht „§ 613a BGB Betriebsübergang: Rechte beim Inhaberwechsel“ in deinem Vertrag?
Der Gesetzestext sagt, was gelten müsste. Die KI-Prüfung zeigt dir in rund 30 Sekunden, was in deinem Vertrag tatsächlich steht und wo er von § 613a BGB abweicht.
Oder den ganzen Vertrag als Datei:
Kostenlos starten
Vertrag hierher ziehen oder auswählen
PDF, Word oder mehrere Fotos · Seite für Seite · max. 25 MB · kostenlos, ohne Anmeldung
- Ergebnis in rund 30 Sekunden
- Erste 3 Fundstellen gratis, ohne Konto
- Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Wirkung | Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten ein |
| Kündigung wegen des Übergangs | unwirksam, § 613a Abs. 4 |
| Unterrichtung | in Textform, vor dem Übergang |
| Widerspruchsfrist | 1 Monat ab ordnungsgemäßer Unterrichtung |
| Fehlerhafte Unterrichtung | Frist läuft nicht – Widerspruch bleibt möglich |
| Kollektivregeln | gelten mindestens 1 Jahr unverändert weiter |
| Haftung des Veräußerers | 1 Jahr für vor dem Übergang entstandene Ansprüche |
Was § 613a BGB bedeutet
Der praktisch wichtigste Hebel ist die Unterrichtungspflicht. Sie muss den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie die in Aussicht genommenen Maßnahmen konkret benennen. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind hoch, und eine unvollständige oder verharmlosende Unterrichtung setzt die Monatsfrist nicht in Gang – der Widerspruch bleibt dann auch Jahre später möglich. Das ist für Arbeitnehmer relevant, wenn der Erwerber später in die Insolvenz gerät: Wer wirksam widerspricht, bleibt beim Veräußerer, muss dort allerdings mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen, wenn sein Arbeitsplatz mit übergegangen ist. Das Kündigungsverbot des Absatzes 4 sperrt nur die Kündigung wegen des Übergangs; eine Kündigung aus unabhängigen betrieblichen Gründen bleibt möglich, und die Grenze zwischen beidem ist der übliche Streitpunkt.
Was das für deinen Vertrag bedeutet
- Prüfe das Unterrichtungsschreiben genau. Ist es unvollständig, läuft die Monatsfrist nicht und der Widerspruch bleibt möglich.
- Ein Widerspruch führt nicht automatisch zum Erhalt des Arbeitsplatzes – er hält nur das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber.
- Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gelten mindestens ein Jahr unverändert weiter, wenn beim Erwerber nichts anderes gilt.
Und in Österreich?
In Österreich regelt das AVRAG (§§ 3 ff.) den Betriebsübergang. Der Arbeitnehmer kann dem Übergang widersprechen, wenn der Erwerber den Kollektivvertragsschutz oder die betriebliche Pensionszusage nicht übernimmt.
Häufige Fragen
Kann mir wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden?
Nein. Eine Kündigung, deren tragender Grund der Übergang ist, ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Kündigungen aus anderen betrieblichen Gründen bleiben möglich.
Wie lange kann ich widersprechen?
Einen Monat ab ordnungsgemäßer Unterrichtung in Textform. War die Unterrichtung fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen.
Bleiben mein Gehalt und meine Betriebszugehörigkeit erhalten?
Ja. Der Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten ein, einschließlich der bisherigen Betriebszugehörigkeit für Kündigungsfristen und Jubiläumsansprüche.
Prüfe, wo dein Vertrag § 613a BGB berührt
Lade deinen Vertrag hoch. Die KI markiert Klauseln, die § 613a BGB betreffen oder vom gesetzlichen Leitbild abweichen, für Deutschland und Österreich. Erste 3 Ergebnisse kostenlos.
Mehr zum Ablauf: KI-Vertragsprüfung
Passende Prüf-Seiten
Begriffe dazu
Weitere Paragrafen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- DE§ 613a BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte
Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
CheckVertrag Redaktion
Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung
Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zur Gesetzesübersicht