Irrtum

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Ein Irrtum ist das unbewusste Auseinanderfallen von Wille und Erklärung. Zur Anfechtung berechtigen nur bestimmte Irrtümer: der Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 BGB). Der bloße Motivirrtum – etwa über die Wirtschaftlichkeit – genügt nicht. Angefochten werden muss unverzüglich (§ 121 BGB).

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Irrtum: Bedeutung im Detail

Ein Irrtum liegt vor, wenn jemand etwas anderes erklärt, als er wirklich wollte, und das nicht bemerkt. Das Gesetz unterscheidet drei relevante Fälle: den Inhaltsirrtum (die Erklärung hat eine andere Bedeutung als angenommen, etwa Brutto statt Netto), den Erklärungsirrtum (Vertippen, Verschreiben, falsche Zahl) und den Eigenschaftsirrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache oder Person. Nur diese Fälle berechtigen nach § 119 BGB zur Anfechtung. Der bloße Motivirrtum, also ein Irrtum über die Beweggründe oder die wirtschaftliche Erwartung, genügt nicht: Wer zu teuer kauft, weil er den Marktpreis falsch einschätzt, bleibt gebunden. Wird wirksam angefochten, gilt der Vertrag nach § 142 BGB rückwirkend als nichtig, der Anfechtende schuldet dem Vertragspartner aber unter Umständen den Vertrauensschaden nach § 122 BGB.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 119 BGB (Anfechtungsgründe), § 121 BGB (unverzügliche Anfechtung), § 122 BGB (Schadensersatz), § 142 BGB (Rückwirkung).
Österreich
§ 871 ABGB lässt die Irrtumsanfechtung zu, wenn der Irrtum vom Partner veranlasst wurde, ihm auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde. Die Frist beträgt drei Jahre; § 872 ABGB erlaubt bei unwesentlichem Irrtum die Vertragsanpassung.

Beispielformulierung aus der Praxis

Der Kaufpreis beträgt 1.900 Euro netto (in Worten: neunzehntausend Euro).

Widersprüchliche Zahl- und Wortangaben sind ein Klassiker für den Erklärungsirrtum. Kläre den Widerspruch vor Unterschrift, danach helfen nur enge Anfechtungsfristen.

Häufige Fragen

Kann ich einen Vertrag wegen Irrtums rückgängig machen?

Nur bei Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtum und nur, wenn du unverzüglich nach Kenntnis anfichtst. Danach bleibt der Vertrag wirksam.

Was bedeutet unverzüglich?

Ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis werden je nach Lage wenige Tage bis maximal zwei Wochen akzeptiert, eine feste Frist gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Irrtum und Täuschung?

Beim Irrtum liegt der Fehler bei dir selbst, bei der arglistigen Täuschung wurde er von der Gegenseite bewusst hervorgerufen. Dann gilt eine Anfechtungsfrist von einem Jahr und es entsteht kein Schadensersatzanspruch gegen dich.

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Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 871 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 872 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 119 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 121 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 122 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 142 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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