Schadensersatz
Kurz erklärt
Schadensersatz gleicht den Schaden aus, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist – vorrangig durch Wiederherstellung, sonst in Geld (§§ 249 ff. BGB). Grundlage im Vertragsrecht ist § 280 BGB; verlangt der Gläubiger Ersatz statt der Leistung, braucht es in der Regel eine erfolglose Fristsetzung. Entgangener Gewinn ist mit umfasst (§ 252 BGB).
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Schadensersatz: Bedeutung im Detail
Schadensersatz setzt eine Pflichtverletzung, ein Vertretenmüssen (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), einen Schaden und Kausalität voraus (§ 280 BGB). Ersetzt wird grundsätzlich das positive Interesse: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünde. Einschließlich entgangenen Gewinns (§ 252 BGB). Verlangt jemand Schadensersatz statt der Leistung, ist zusätzlich regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung nötig. Vertraglich lässt sich die Haftung begrenzen, aber nicht beliebig: Für Vorsatz kann die Haftung nie im Voraus ausgeschlossen werden, in AGB auch nicht für grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden zulässig, sofern wesentliche Vertragspflichten. Die Kardinalpflichten, nicht vollständig ausgehöhlt werden. Ein Mitverschulden des Geschädigten kürzt den Anspruch (§ 254 BGB).
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- §§ 249, 252, 254, 280 ff. BGB; Haftungsgrenzen in AGB nach §§ 307, 309 Nr. 7 BGB.
- Österreich
- §§ 1293 ff. ABGB. Bei leichter Fahrlässigkeit wird grundsätzlich nur der positive Schaden ersetzt, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz auch der entgangene Gewinn (§ 1324 ABGB).
Beispielformulierung aus der Praxis
Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf die Höhe der im letzten Vertragsjahr gezahlten Vergütung begrenzt.
Prüfen. Als Grundstruktur im B2B verbreitet und meist haltbar. Aber nur, wenn Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden ausdrücklich ausgenommen sind. Fehlt diese Ausnahme, ist die gesamte Klausel unwirksam.
Häufige Fragen
Wird entgangener Gewinn ersetzt?
Grundsätzlich ja, § 252 BGB. Viele Verträge schließen ihn jedoch aus. Im B2B ist das bei einfacher Fahrlässigkeit meist wirksam.
Was sind Kardinalpflichten?
Wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf die der Partner vertrauen darf. Für sie darf die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern nur der Höhe nach begrenzt werden.
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Verwandte Begriffe
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1293 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 1324 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 252 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 254 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 280 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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