Nießbrauch

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Der Nießbrauch gibt dem Berechtigten das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, meist auf Lebenszeit (§§ 1030 ff. BGB). Bei einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt bleibt der Schenker wirtschaftlich Nutzer, und der kapitalisierte Nießbrauchswert mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich.

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Nießbrauch: Bedeutung im Detail

Der Nießbrauch gibt dem Berechtigten das umfassende Recht, eine Sache zu nutzen und alle Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Bei Immobilien heißt das: selbst bewohnen oder vermieten und die Miete behalten. Typischer Anwendungsfall ist die vorweggenommene Erbfolge. Eltern übertragen das Haus an die Kinder, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Das Recht ist nicht übertragbar und nicht vererblich; es erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Eingetragen wird es in Abteilung II des Grundbuchs.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§§ 1030 ff. BGB. Mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich, weil der kapitalisierte Nießbrauchswert vom Verkehrswert abgezogen wird.
Österreich
Fruchtgenuss nach § 509 ABGB mit im Kern gleicher Wirkung.

Beispielformulierung aus der Praxis

Der Übergeber behält sich auf Lebenszeit den unentgeltlichen Nießbrauch am Vertragsobjekt vor. Die Kosten der gewöhnlichen Unterhaltung trägt der Nießbraucher, außergewöhnliche Lasten trägt der Eigentümer.

Die Kostenverteilung ist der häufigste Streitpunkt. Regele ausdrücklich, wer Dach, Heizung und größere Sanierungen zahlt. Ohne Regelung gilt § 1041 BGB und der Nießbraucher schuldet nur die gewöhnliche Unterhaltung.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Nießbrauch vom Wohnrecht?

Das Wohnrecht erlaubt nur das Selbstbewohnen. Der Nießbrauch erlaubt zusätzlich die Vermietung und den Bezug der Mieteinnahmen. Er ist damit deutlich wertvoller.

Wie wirkt sich der Nießbrauch auf die Schenkungssteuer aus?

Der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs wird vom Verkehrswert abgezogen. Bei jungen Berechtigten kann das den steuerpflichtigen Wert um mehr als die Hälfte reduzieren.

Kann der Eigentümer trotz Nießbrauch verkaufen?

Ja, aber der eingetragene Nießbrauch bleibt bestehen und geht auf den Erwerber über. Praktisch ist eine belastete Immobilie kaum verkäuflich.

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Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 509 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 1030 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 1041 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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