Vertragsart: Beratung und Freelance

Beratervertrag mit Freelancern prüfen: Scheinselbstständigkeit vermeiden

Beim Einsatz externer Fachleute entscheidet nicht die Überschrift des Vertrags, sondern die gelebte Praxis. Wird sie als Beschäftigung gewertet, drohen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend.

Kurz gesagt

Prüfen Sie im Beratervertrag vier Risikofelder: Weisungsfreiheit bei Zeit, Ort und Inhalt, fehlende Eingliederung in Ihre Arbeitsorganisation, unternehmerisches Auftreten der beauftragten Person sowie eine klare Regelung zu Nutzungsrechten und Haftung. Bei Unsicherheit klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung verbindlich.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Die Indizien, auf die Prüfer schauen

Nicht eine einzelne Klausel entscheidet, sondern das Gesamtbild aus Vertrag und Alltag.

  • Feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht oder Urlaubsabstimmung
  • Firmen-E-Mail, Arbeitsmittel und Ausweis wie bei Angestellten
  • Teilnahme an internen Regelterminen und Berichtslinien an eine Führungskraft
  • Vergütung nach Stunden ohne unternehmerisches Risiko
  • Nur ein Auftraggeber über lange Zeit
  • Verbot, sich vertreten zu lassen oder eigene Mitarbeitende einzusetzen

Was in den Vertrag gehört

Formulieren Sie ergebnisbezogen statt tätigkeitsbezogen: klar abgegrenzte Leistung, eigene Betriebsmittel, freie Zeiteinteilung, Vertretungsbefugnis, eigene Haftung und Versicherung. Ergänzen Sie eine ausdrückliche Regelung zu Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen und zur Geheimhaltung.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Anlass im Unternehmen: IT, Marketing und Interim

Am häufigsten trifft das Thema IT-Projekte, Marketing und Interim-Management. Praktisch ist eine Vorprüfung jedes neuen Beratervertrags und eine jährliche Sichtung der laufenden Verträge mit langer Einsatzdauer.

Was die Prüfung liefert

Risiko-Score mit Schwerpunkt auf Weisungsbindung und Eingliederung, markierte Klauseln im Wortlaut und Prüfhinweise. Für die verbindliche Statusfrage bleibt das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihre Kanzlei zuständig.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

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Kritische Klauseln dieses Vertragstyps werden markiert und in verständliches Deutsch übersetzt. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.

  • Die ersten drei Fundstellen kostenlos, danach der vollständige Bericht
  • Prüfhinweise und Fragen an die Gegenseite
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Was kostet das konkret?

Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.

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1 Analyse · 6,99 € je Vertrag

  • 5 Rückfragen im Chat
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5 Analysen · 4,40 € je Vertrag

  • 25 Rückfragen im Chat
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Häufige Fragen

Was passiert bei festgestellter Scheinselbstständigkeit?
Sozialversicherungsbeiträge können rückwirkend nachgefordert werden, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz länger. Hinzu kommen mögliche lohnsteuerliche Folgen und arbeitsrechtliche Ansprüche.
Hilft eine Klausel, die Selbstständigkeit ausdrücklich festhält?
Allein nicht. Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung. Die Klausel ist ein Baustein, sie ersetzt aber keine weisungsfreie Praxis.
Wann ist ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll?
Bei längeren Einsätzen, hohem Volumen oder wenn die Person überwiegend für Sie tätig ist. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Prüfen Sie auch die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen?
Ja. Die Auswertung markiert fehlende oder eingeschränkte Rechteübertragungen, Bindung der Rechte an die Vollzahlung und offene Fragen zu Open-Source-Bestandteilen.

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