Werkvertrag
Kurz erklärt
Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer einen Erfolg, nicht bloßes Tätigwerden: das fertige, funktionsfähige Werk (§ 631 BGB). Die Vergütung wird erst mit der Abnahme fällig, und ab ihr läuft die Mängelverjährung — zwei Jahre, bei Bauwerken fünf (§ 634a BGB). Das unterscheidet ihn vom Dienstvertrag, bei dem nur sorgfältige Tätigkeit geschuldet ist.
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Werkvertrag: Bedeutung im Detail
Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer nicht bloßes Tätigwerden, sondern einen konkreten Erfolg: das fertige, funktionsfähige Werk (§ 631 BGB). Das können ein Bauwerk, eine Reparatur, eine Software nach Pflichtenheft oder ein Gutachten sein. Zentrale Zäsur ist die Abnahme: Mit ihr wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht über, die Verjährung der Mängelansprüche beginnt und die Beweislast kehrt sich zulasten des Bestellers um. Der Besteller kann den Vertrag jederzeit ohne Grund kündigen, muss dann aber die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen (§ 648 BGB). Die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist praktisch wichtig und bei Freelancern zugleich der Kern der Scheinselbständigkeitsfrage. Wer weisungsgebunden in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist, hat unabhängig von der Vertragsüberschrift keinen Werkvertrag.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- §§ 631 ff. BGB. Verjährung von Mängelansprüchen: zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre (§ 634a BGB). Bei Verbraucherbauverträgen gelten §§ 650i ff. BGB mit Widerrufsrecht.
- Österreich
- §§ 1165 ff. ABGB. Der Besteller trägt das Risiko von Umständen aus seiner Sphäre (§ 1168 ABGB); Gewährleistung nach §§ 922 ff. ABGB.
Beispielformulierung aus der Praxis
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht binnen fünf Tagen nach Fertigstellungsanzeige schriftlich widerspricht.
Prüfen. Fiktive Abnahmeklauseln sind zulässig, aber die Frist muss angemessen sein und der Hinweis auf die Rechtsfolge muss deutlich erfolgen. Fünf Tage sind bei komplexen Werken regelmäßig zu kurz.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Werk- und Dienstvertrag?
Der Werkvertrag schuldet den Erfolg, der Dienstvertrag nur das sorgfältige Tätigwerden. Ein Programmierer nach Pflichtenheft erbringt ein Werk, ein Berater auf Stundenbasis einen Dienst.
Kann ich einen Werkvertrag vorzeitig beenden?
Ja, als Besteller jederzeit nach § 648 BGB. Du schuldest dann die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was der Unternehmer erspart oder anderweitig verdient. Meist 5 bis 10 % Pauschale bei ungeprüfter Abrechnung.
Muss ich vor der Abnahme zahlen?
Grundsätzlich nein. Abschlagszahlungen sind nur zulässig, soweit sie vereinbart sind oder § 632a BGB sie für erbrachte Leistungen erlaubt.
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Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1165 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 1168 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 922 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 631 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 632a BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 634a BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 648 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 650i BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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