DSGVO im Vertrag

DSGVO-Vertragsprüfung: welche Verträge datenschutzrelevant sind

Datenschutz ist keine eigene Vertragsart, sondern eine Schicht, die sich durch fast jeden Unternehmensvertrag zieht. Sobald ein Dienstleister mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, entstehen Pflichten, die im Hauptvertrag oder in einer Anlage geregelt sein müssen.

Kurz gesagt

DSGVO-relevant ist jeder Vertrag, bei dem ein Vertragspartner personenbezogene Daten verarbeitet: IT- und Cloud-Verträge, Lohnbuchhaltung, Marketing, Callcenter, Wartung mit Fernzugriff. Erforderlich sind dann in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Regelungen zu Unterauftragnehmern, technischen Maßnahmen, Löschung und, bei Anbietern außerhalb der EU, eine Transfergrundlage nach Kapitel V DSGVO.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Die drei Rollen, die den Vertrag bestimmen

Bevor Sie Klauseln prüfen, klären Sie die Rolle. Sie entscheidet darüber, welches Vertragsdokument überhaupt nötig ist.

  • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: Der Dienstleister verarbeitet weisungsgebunden für Sie, etwa Hosting oder Lohnabrechnung.
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO: Beide legen Zwecke und Mittel gemeinsam fest, etwa bei geteilten Kampagnen oder Plattformen.
  • Zwei getrennt Verantwortliche: Jede Seite entscheidet eigenständig, etwa beim Steuerberater oder bei einer Kanzlei. Dann ist kein AVV nötig, wohl aber eine saubere Informationspflicht.

Welche Verträge im Alltag betroffen sind

Die Liste ist länger, als die meisten Unternehmen erwarten. Datenschutzpflichten stecken selten im Titel des Vertrags, sondern in der Leistungsbeschreibung.

  • Software- und Cloud-Verträge inklusive Support mit Zugriff auf Produktivdaten
  • Dienstleistungs- und Agenturverträge mit Kunden- oder Bewerberdaten
  • Wartungs- und Serviceverträge mit Fernzugriff auf Systeme
  • Personaldienstleister, Lohnbuchhaltung und betriebliche Altersvorsorge
  • Marketingverträge mit Newsletter-, Tracking- oder Adressdaten

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Die Klauseln, an denen es meistens hakt

In der Praxis fehlen selten ganze Kapitel, sondern einzelne Punkte, die im Ernstfall entscheidend sind: eine allgemeine Genehmigung für Unterauftragnehmer ohne Widerspruchsrecht, technische Maßnahmen, die nur als Werbeliste beschrieben sind, Löschfristen ohne konkrete Frist sowie Haftungsklauseln, die den Regress bei einem Bußgeld faktisch ausschließen.

Datentransfer in Drittländer

Sitzt der Anbieter oder ein Unterauftragnehmer außerhalb des EWR, brauchen Sie eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO: einen Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Prüfen Sie zusätzlich, ob die vertraglich zugesagte Serverregion tatsächlich auch für Support und Backups gilt.

Rolle, Vertragsdokument und Prüfschwerpunkt

KonstellationErforderliches DokumentWorauf zu achten ist
Weisungsgebundene VerarbeitungAVV nach Art. 28 DSGVOUnterauftragnehmer, TOM, Löschung, Kontrollrechte
Gemeinsame Festlegung der ZweckeVereinbarung nach Art. 26 DSGVOAufteilung der Betroffenenrechte und Informationspflichten
Getrennte VerantwortlicheKein AVV, Regelung im HauptvertragZulässigkeit der Übermittlung, Vertraulichkeit
Anbieter außerhalb des EWRStandardvertragsklauseln oder AngemessenheitsbeschlussTransfergrundlage, Serverregion, Supportzugriffe

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

AV-Vertrag prüfen lassen oder Datenschutz-Kontingent anfragen

Wir markieren fehlende Pflichtangaben nach Art. 28 DSGVO, Subunternehmer-Regeln und Löschfristen in rund 30 Sekunden. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.

  • Prüfliste zu Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Weisungsrecht, TOM, Unterauftragsverarbeiter, Löschung
  • Verarbeitung in der EU, Verträge werden nicht für Modelltraining verwendet
  • Kontingent für wiederkehrende AVV-Prüfungen inklusive Sammelrechnung

Was kostet das konkret?

Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.

Einzelanalyse

6,99 €

1 Analyse · 6,99 € je Vertrag

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  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

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Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein Vertrag DSGVO-relevant ist?
Fragen Sie, ob der Vertragspartner im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten sehen, speichern oder darauf zugreifen kann. Auch ein reiner Fernwartungszugang genügt, weil dabei ein Zugriff auf Produktivdaten möglich ist.
Reicht ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung im Vertrag?
Nein. Die Datenschutzerklärung erfüllt Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen. Zwischen den Vertragsparteien braucht es je nach Rolle einen AVV oder eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit.
Wer haftet bei einem Datenschutzverstoß des Dienstleisters?
Nach außen haften Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter gegenüber betroffenen Personen unter den Voraussetzungen von Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis entscheidet der Vertrag, deshalb sind Haftungs- und Freistellungsklauseln so wichtig.
Prüft CheckVertrag auch Datenschutzklauseln?
Ja. Die Analyse markiert fehlende oder einseitige Datenschutzregelungen, unklare Löschfristen und Haftungsausschlüsse und ordnet sie den einschlägigen Normen zu. Die verbindliche datenschutzrechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Datenschutzbeauftragten.

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