Vertragsart

AVV prüfen: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Wer personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Fehlt er oder ist er unvollständig, haftet in erster Linie der Verantwortliche, also Ihr Unternehmen.

Kurz gesagt

Ein AVV nach Art. 28 DSGVO muss Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen sowie die Pflichten des Auftragsverarbeiters festlegen: Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Regeln für Subunternehmer, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung oder Rückgabe und Nachweispflichten.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Pflichtinhalte im Überblick

Fehlt einer dieser Punkte, ist der AVV formal unvollständig.

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie Datenkategorien
  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung, auch bei Drittlandtransfer
  • Vertraulichkeitsverpflichtung der eingesetzten Personen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • Regelung zu Subunternehmern samt Informations- und Widerspruchsrecht
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten
  • Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende und Nachweis der Einhaltung

Wo AVV in der Praxis scheitern

Häufigste Mängel sind pauschale Subunternehmerlisten ohne Aktualisierung, TOMs als Marketingtext statt konkreter Maßnahmen, fehlende Löschfristen und Drittlandtransfers ohne Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschluss.

Wer braucht einen AVV

Jeder Dienstleister, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet: Cloud- und Hosting-Anbieter, Newsletter-Tools, Lohnbuchhaltung, IT-Wartung mit Systemzugriff, Callcenter und Aktenvernichter. Nicht dagegen Steuerberater und Rechtsanwälte, die als eigene Verantwortliche handeln.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

AVV in zehn Minuten prüfen: die Reihenfolge

Wer eine Anbietervorlage vor sich hat, arbeitet am schnellsten von hinten nach vorn, weil die kritischen Abweichungen fast immer in den letzten Abschnitten und Anlagen stehen.

  • Anlage TOM zuerst: konkrete Maßnahmen oder nur Werbetext?
  • Subunternehmerliste: namentlich, mit Standort, mit Widerspruchsrecht?
  • Drittland: Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessment, Angemessenheitsbeschluss?
  • Löschung und Rückgabe: Frist in Tagen oder nur "nach Vertragsende"?
  • Haftung und Audit: Prüfrecht vor Ort oder nur Zertifikatsvorlage?

AVV, Vertrag und Bestellung sauber trennen

Der AVV regelt die Datenverarbeitung, nicht die Leistung. Trotzdem verweisen viele Vorlagen wechselseitig aufeinander, sodass Haftungsobergrenzen aus dem Hauptvertrag auf Datenschutzverstöße durchschlagen. Prüfen Sie deshalb immer beide Dokumente zusammen: Hauptvertrag, AVV und die technischen Anlagen. Widersprüche zwischen Kündigungsfrist im Hauptvertrag und Löschfrist im AVV sind der häufigste Befund und führen im Exit-Fall zu Streit über Datenrückgabe.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

AV-Vertrag prüfen lassen oder Datenschutz-Kontingent anfragen

Wir markieren fehlende Pflichtangaben nach Art. 28 DSGVO, Subunternehmer-Regeln und Löschfristen in rund 30 Sekunden. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.

  • Prüfliste zu Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Weisungsrecht, TOM, Unterauftragsverarbeiter, Löschung
  • Verarbeitung in der EU, Verträge werden nicht für Modelltraining verwendet
  • Kontingent für wiederkehrende AVV-Prüfungen inklusive Sammelrechnung

Was kostet das konkret?

Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.

Einzelanalyse

6,99 €

1 Analyse · 6,99 € je Vertrag

  • 5 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

3er-Paket

14,99 €

3 Analysen · 5,00 € je Vertrag

  • 15 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

5er-Paket

21,99 €

5 Analysen · 4,40 € je Vertrag

  • 25 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

10er-Paket

34,99 €

10 Analysen · 3,50 € je Vertrag

  • 50 Rückfragen im Chat
  • Rechnung mit ausgewiesener USt.

Rechenbeispiel Einkauf: 15 Rahmenverträge im Quartal

Ab 15 Analysen machen wir Ihnen ein Angebot mit Staffelpreis. Als Orientierung: das größte Paket oben liegt bei 3,50 € je Vertrag, 15 Prüfungen kosten damit rund 52,50 €. Eine externe Erstprüfung liegt üblicherweise bei 180 bis 400 € pro Stunde — schon eine eingesparte Prüfstunde deckt das Ganze.

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Sagen Sie uns, wie viele AV-Verträge pro Jahr anfallen. Sie erhalten eine Einschätzung zu Kontingent und Ablauf, meist am selben Werktag.

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Worum geht es?

Sie erhalten Staffelpreise ab 15 Analysen mit Kauf auf Rechnung.

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Häufige Fragen

Wann brauchen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für Sie verarbeitet, unabhängig davon, ob er sie inhaltlich zur Kenntnis nimmt.
Reicht die Standardvorlage des Anbieters?
Oft ja, aber prüfen Sie Subunternehmerliste, Löschfristen, TOMs und Drittlandtransfer. Genau dort weichen Anbietervorlagen zugunsten des Anbieters ab.
Was passiert ohne AVV?
Es liegt ein Verstoß gegen Art. 28 DSGVO vor, der bußgeldbewehrt ist. Zudem tragen Sie als Verantwortlicher das Risiko für die Verarbeitung ohne vertragliche Absicherung.
Verarbeitet CheckVertrag selbst Daten im Auftrag?
Ja, wenn Sie Verträge mit personenbezogenen Daten hochladen. Die Verarbeitung findet in der EU statt, einen AVV nach Art. 28 DSGVO stellen wir auf Anfrage bereit.
Muss der AVV unterschrieben werden oder reicht Textform?
Art. 28 Abs. 9 DSGVO verlangt Schriftform, ausdrücklich einschließlich elektronischer Form. Ein per E-Mail akzeptierter oder im Kundenkonto bestätigter AVV genügt daher, solange er dokumentiert und abrufbar ist.
Wie viele AVV hat ein durchschnittliches Unternehmen?
Bei 20 bis 30 eingesetzten Diensten sind es schnell ebenso viele. Führen Sie eine Liste mit Anbieter, Datum, Version und Subunternehmerstand; sie ist zugleich die Grundlage für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

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