Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht prüfen lassen – kostenlos
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Das Schweizer Arbeitsrecht steht im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz, nicht im BGB. Kündigungsfristen, Überstundenregeln und Konkurrenzverbote folgen eigenen Grenzen. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag prüft ihn gegen OR und ArG.
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Worauf du achten solltest
Gleiche Fristen für beide Seiten
Art. 335a OR ist zwingend. Eine Klausel, die dem Arbeitnehmer drei und dem Arbeitgeber einen Monat auferlegt, ist auf die längere Frist zu korrigieren.
Überstunden und Überzeit
Überstunden regelt das OR, Überzeit das Arbeitsgesetz mit einem zwingenden Zuschlag von 25 Prozent ab der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
Konkurrenzverbot mit Konventionalstrafe
Zulässig, aber das Gericht kann eine übermässige Strafe herabsetzen (Art. 163 OR). Ohne Karenzentschädigung bleibt das Verbot in der Schweiz trotzdem möglich, anders als in Deutschland.
Missbräuchliche Kündigung
Art. 336 OR führt zu einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen, nicht zur Weiterbeschäftigung.
Lohnfortzahlung und Versicherung
Eine Krankentaggeldlösung ersetzt Art. 324a OR nur, wenn sie mindestens gleichwertig ist; sonst bleibt die gesetzliche Skala anwendbar.
Sperrfristen
Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig; danach verlängert sich die Frist bis zum nächsten Termin (Art. 336c OR).
Checkliste: Arbeitsvertrag in der Schweiz
Sieben Punkte, die Schweizer Arbeitsverträge regelmässig falsch regeln.
- 1
Probezeit im Rahmen?
Höchstens drei Monate, Kündigungsfrist darin sieben Tage (Art. 335b OR).
- 2
Kündigungsfristen gleich lang?
Art. 335a OR verlangt für beide Parteien dieselbe Frist. Längere Fristen für den Arbeitnehmer allein sind unzulässig.
- 3
Überstunden geregelt?
Ohne schriftliche Abrede gilt der Zuschlag von 25 Prozent (Art. 321c OR). Pauschale Abgeltung braucht eine klare Klausel.
- 4
Ferien korrekt?
Mindestens vier Wochen pro Jahr, für unter 20-Jährige fünf (Art. 329a OR). Eine Abgeltung in Geld ist während des Arbeitsverhältnisses unzulässig.
- 5
Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Art. 324a OR mit den kantonalen Skalen, sofern keine gleichwertige Krankentaggeldversicherung vereinbart ist.
- 6
Konkurrenzverbot begrenzt?
Schriftform, sachliche, örtliche und zeitliche Grenzen; es fällt weg, wenn der Arbeitgeber ohne begründeten Anlass kündigt (Art. 340c OR).
- 7
Kündigungsschutz beachtet?
Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Militärdienst nach Art. 336c OR.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Der Arbeitnehmer kann mit einer Frist von drei Monaten kündigen, der Arbeitgeber mit einem Monat.“
Ungleiche Fristen weichen vom gesetzlichen Leitbild ab. Regelungen dazu in Art. 335a OR; hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
„Sämtliche Überstunden sind mit dem Grundlohn abgegolten.“
Eine pauschale Abgeltung ist an eine schriftliche Abrede geknüpft (Art. 321c Abs. 3 OR). Für Überzeit nach dem Arbeitsgesetz gelten eigene Regelungen (Art. 13 ArG). Hier besteht Prüfbedarf.
„Das Konkurrenzverbot gilt weltweit und für fünf Jahre.“
Örtlich und zeitlich sehr weit gefasst. Regelungen zur Begrenzung finden sich in Art. 340a OR, der in der Regel höchstens drei Jahre vorsieht. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
Frage zum Schweizer Arbeitsrecht stellen
Probezeit, Kündigungsfrist, Überstunden oder Konkurrenzverbot: Die Antwort nennt den Artikel aus OR und ArG.
Frage zum Arbeitsrecht Schweiz
Probezeit, Kündigungsfristen, Überstunden, Konkurrenzverbot und Lohnfortzahlung nach OR und ArG.
Häufige FragenAllgemeine Einordnung zum schweizerischen Recht (OR, ZGB, VMWG, ArG), keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für deinen eigenen Vertrag: Vertrag prüfen lassen.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.