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Immobilienkauf · 9 Min.

Wohnungskaufvertrag prüfen: 10-Punkte-Checkliste vor dem Notartermin

Sortiert nach Risiko, mit konkreten Hinweisen für Deutschland (BGB/BeurkG/MaBV) und Österreich (ABGB/BTVG).

Kurz erklärt

Beim Wohnungskauf entscheidet jede Klausel über sechsstellige Beträge. Diese Checkliste zeigt dir die zehn wichtigsten Punkte im Notarvertrag.

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Gilt für
DEAT
Deutschland & Österreich
Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion
01
DE

1. 14-Tage-Frist beim Notar (DE)

Der Vertragsentwurf muss dir mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Drängt der Notar auf einen früheren Termin, bestehe auf der Frist. Sie schützt deine Lese- und Beratungszeit.

02
DE

2. Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (§ 883 BGB) sichert deinen Eigentumsübertragungsanspruch. Sie muss vor Kaufpreiszahlung an erster offener Stelle eingetragen werden.

03
AT

2. Rangordnung im Grundbuch

In Österreich entspricht die Anmerkung der Rangordnung der Veräußerung (§ 53 GBG) der Auflassungsvormerkung. Sie sichert den Käuferrang für ein Jahr.

04
DEAT

3. Lastenfreistellung

Welche Hypotheken, Wegerechte, Wohnrechte oder Reallasten werden gelöscht, welche bleiben? Jede verbleibende Last mindert den Wert und sollte im Kaufpreis berücksichtigt sein.

05
DEAT

4. Kaufpreisfälligkeit

Zahle erst nach schriftlicher Fälligkeitsmitteilung des Notars (DE) bzw. nach Treuhandfreigabe durch den Treuhänder (AT). Eckpunkte: Auflassungsvormerkung eingetragen, Lastenfreistellung gesichert, Genehmigungen vorliegen.

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DEAT

5. Gewährleistung & versteckte Mängel

„Gekauft wie gesehen“ schließt Gewährleistung nur für sichtbare Mängel aus. Arglistig verschwiegene Mängel haften weiter (§ 444 BGB / § 928 ABGB). Bei Bauträgern ist Gewährleistungsausschluss unzulässig.

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DEAT

6. Bauträgervertrag (Neubau)

DE: Ratenplan nach MaBV (§ 3 MaBV), kein Geld ohne Baufortschritt. AT: BTVG verlangt Ratenplan oder grundbücherliche Sicherstellung. Abweichende Klauseln sind regelmäßig unwirksam.

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DEAT

7. Wohnungseigentum & WEG / WEG-Recht

Lass dir Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, die letzten 3 WEG-Protokolle und die Hausgeldabrechnung zeigen. Beschlossene Sonderumlagen gehen oft auf den Käufer über.

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DEAT

8. Erschließungs- und Anliegerbeiträge

Noch nicht festgesetzte Beiträge können den Käufer treffen. Klausel zur Übernahme genau prüfen, idealerweise Stichtag Vertragsabschluss.

10
DEAT

9. Übergabe, Nutzungen & Lasten

Wann gehen Nutzen, Lasten und Gefahr über? Üblich: mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Frühere Übergabe nur mit klarer Risikoregelung.

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10. Steuern & Nebenkosten

DE: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar/Grundbuch ca. 1,5–2 %. AT: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Notar/Vertragserrichter ca. 1–3 %. Wer trägt was, im Vertrag fixiert?

Die Punkte aus diesem Ratgeber prüft die KI-Vertragsprüfung direkt in deinem Vertrag, mit Zitat und Paragraf.

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FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

DEAT

Der Notar (DE) bzw. Vertragserrichter (AT) ist neutral. Bei komplexen Konstellationen (Bauträger, geerbte Anteile, internationale Käufer) ist eigene anwaltliche Beratung sinnvoll.

Kann ich nach der Beurkundung noch zurücktreten?

DEAT

Nur in engen Ausnahmen (z. B. arglistige Täuschung, vereinbarter Rücktritt). Deshalb gilt: vor der Unterschrift prüfen, nicht danach.

Hilft mir CheckVertrag bei der Vorprüfung?

DEAT

Ja. Lade den Notarentwurf hoch und erhalte eine verständliche KI-Ersteinschätzung. Gut, um vorbereitet in den Notartermin zu gehen. Ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 53 GBG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 928 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 3 MaBV – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 444 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 883 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wer diesen Beitrag verantwortet

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MSc

DI (FH) Shahab Daban, MSc

Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte

Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

CheckVertrag Redaktion

Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung

Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Veröffentlicht am . Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.