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Schweiz

AGB nach Schweizer Recht prüfen lassen – kostenlos

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Die Schweiz kennt keine Inhaltskontrolle wie § 307 BGB. Geprüft wird über die Ungewöhnlichkeitsregel, die Unklarheitenregel und Art. 8 UWG für Verbraucherverträge. Lade deine AGB hoch, CheckVertrag ordnet die Klauseln nach Schweizer Massstab ein.

Die ersten 3 Fundstellen siehst du gratis und ohne Anmeldung, den vollständigen Bericht gibt es für 6,99 € einmalig, ohne Abo.

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Worauf du achten solltest

Ungewöhnlichkeitsregel

Das Bundesgericht nimmt Klauseln von der Übernahme aus, mit denen die zustimmende Partei nach den Umständen nicht rechnen musste, vor allem bei branchenfremdem Inhalt.

Art. 8 UWG

Erfasst nur Verbraucherverträge und verlangt ein erhebliches, in Treu und Glauben verletzender Weise geschaffenes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten.

Keine Inhaltskontrolle im B2B

Anders als § 307 BGB oder § 879 Abs. 3 ABGB gibt es zwischen Unternehmen keine allgemeine Angemessenheitskontrolle.

Haftungsausschluss nach Art. 100 OR

Für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit im Voraus unwirksam; bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ausschluss nichtig erklären, wenn die Leistung obrigkeitlich konzessioniert ist.

Gerichtsstand und Rechtswahl

Der Konsumentengerichtsstand nach Art. 32 ZPO lässt sich nicht im Voraus abbedingen; eine Rechtswahl nimmt zwingenden Schutz nicht weg.

Automatische Verlängerung

Verlängerungsklauseln sind zulässig, können aber ungewöhnlich sein, wenn sie versteckt platziert sind oder die Kündigungsfrist unverhältnismässig lang ist.

Checkliste: AGB nach Schweizer Recht

Sechs Punkte, an denen Schweizer AGB angreifbar werden.

  1. 1

    Global übernommen oder gelesen?

    Bei Globalübernahme greift die Ungewöhnlichkeitsregel besonders streng.

  2. 2

    Überraschende Klauseln hervorgehoben?

    Was branchenfremd oder geschäftsfremd ist, muss ausdrücklich hervorgehoben sein.

  3. 3

    Verständlich formuliert?

    Unklarheiten gehen zulasten des Verfassers.

  4. 4

    Verhältnis der Rechte und Pflichten?

    Art. 8 UWG greift bei erheblichem und ungerechtfertigtem Missverhältnis in Verbraucherverträgen.

  5. 5

    Haftung sauber gestuft?

    Art. 100 OR: Ein Ausschluss für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit ist nichtig.

  6. 6

    Gerichtsstand zulässig?

    Gegenüber Konsumenten schützt Art. 32 ZPO den Wohnsitzgerichtsstand; ein Verzicht im Voraus ist unwirksam.

Beispielklauseln mit Risiko-Ampel

So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.

Hohes Risiko

„Jede Haftung, auch für grobe Fahrlässigkeit, wird wegbedungen.“

Ein Ausschluss auch für grobe Fahrlässigkeit weicht vom gesetzlichen Leitbild ab. Regelungen dazu in Art. 100 Abs. 1 OR; hier besteht erhöhter Prüfbedarf.

Mittleres Risiko

„Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug, auch für Konsumenten.“

Gegenüber Konsumenten weicht ein fester Gerichtsstand vom gesetzlichen Leitbild ab. Regelungen dazu in Art. 32 und 35 ZPO.

Geringes Risiko

„Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.“

Übliche Rechtswahl. Zum Konsumentenschutz am Wohnsitz finden sich Regelungen in Art. 120 IPRG.

Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.