§ 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher
„Absatz 1: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Absatz 2: Nichtig ist insbesondere ein Geschäft, bei dem jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche eines anderen sich Vermögensvorteile versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.“
Kurz erklärt
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nach § 138 BGB nichtig. Beim Wucher kommt zum auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung die Ausbeutung einer Schwächelage hinzu.
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Was § 138 BGB bedeutet
Die Norm ist die absolute Untergrenze der Vertragsfreiheit. Sittenwidrig ist ein Geschäft, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Praktisch wichtig ist die Fallgruppe des wucherähnlichen Geschäfts: Steht die Gegenleistung in einem besonders groben Missverhältnis, etwa bei Mietwucher (Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) oder bei Krediteffektivzinsen, die den Marktzins etwa um das Doppelte übersteigen, wird eine verwerfliche Gesinnung vermutet. Anders als bei unwirksamen AGB-Klauseln bleibt hier nicht der Rest des Vertrags stehen. Nichtig ist das Geschäft in der Regel insgesamt.
Was das für deinen Vertrag bedeutet
- Typische Fälle: Ratenkredite mit extremen Effektivzinsen, Angehörigenbürgschaften ohne eigenes wirtschaftliches Interesse, Knebelverträge mit ewiger Bindung, Mietwucher.
- Auch übermäßig lange Vertragsbindungen und Vertragsstrafen ohne Obergrenze können sittenwidrig sein.
- Wer sich auf § 138 BGB beruft, muss das Missverhältnis und die Ausnutzung der Schwächelage darlegen.
Und in Österreich?
§ 879 ABGB erklärt Verträge gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten für nichtig; § 879 Abs. 3 ABGB enthält die Inhaltskontrolle für gröblich benachteiligende Nebenbestimmungen. Ergänzend erlaubt § 934 ABGB die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Preis sittenwidrig?
Die Rechtsprechung nimmt ein auffälliges Missverhältnis regelmäßig an, wenn der Preis den Marktwert etwa um das Doppelte übersteigt. Ein starres Limit gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an.
Ist ein sittenwidriger Vertrag automatisch unwirksam?
Ja, er ist von Anfang an nichtig. Es braucht keine Anfechtung, Leistungen werden über das Bereicherungsrecht rückabgewickelt.
Was ist Mietwucher?
Eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt, während der Vermieter ein geringes Angebot ausnutzt. Sie ist nach § 138 BGB nichtig und kann nach § 291 StGB strafbar sein.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 879 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 934 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 138 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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DI (FH) Shahab Daban, MSc
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