Rücktritt

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Mit dem Rücktritt löst sich eine Seite einseitig vom Vertrag, weil die andere ihre Pflicht nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt hat (§ 323 BGB). In der Regel ist zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Folge ist die Rückabwicklung: Empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen sind zurückzugewähren (§§ 346 ff. BGB).

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Rücktritt: Bedeutung im Detail

Der Rücktritt löst einen Vertrag mit Wirkung für die Zukunft auf und verwandelt ihn in ein Rückgewährschuldverhältnis: Empfangene Leistungen sind zurückzugeben, gezogene Nutzungen herauszugeben (§ 346 BGB). Voraussetzung ist ein gesetzlicher oder vertraglicher Rücktrittsgrund. Der praktisch wichtigste Fall ist § 323 BGB: Der Schuldner erbringt eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, und eine angemessene Nachfrist verstreicht erfolglos. Entbehrlich ist die Fristsetzung bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung, bei einem Fixgeschäft oder wenn besondere Umstände den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Bei nur unerheblicher Pflichtverletzung ist der Rücktritt ausgeschlossen. Bei Sachmängeln zieht die Rechtsprechung die Grenze meist bei rund fünf Prozent Mangelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis. Rücktritt und Schadensersatz schließen sich nicht aus, sie lassen sich kombinieren (§ 325 BGB).

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§§ 323, 325, 326, 346 ff. BGB. Rücktrittserklärung ist empfangsbedürftig und formfrei, sollte aber nachweisbar erfolgen.
Österreich
§ 918 ABGB: Rücktritt bei Verzug nach Setzen einer angemessenen Nachfrist. Beim Fixgeschäft § 919 ABGB ohne Nachfrist.

Beispielformulierung aus der Praxis

Ein Rücktritt des Kunden ist ausgeschlossen; im Fall der Nichtlieferung erhält der Kunde eine Gutschrift.

Rote Flagge. Der Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts benachteiligt unangemessen und ist in AGB unwirksam. Eine Gutschrift bindet dich an den Anbieter, statt dir dein Geld zurückzugeben.

Häufige Fragen

Wie trete ich richtig von einem Vertrag zurück?

Setze eine angemessene Nachfrist (meist 10 bis 14 Tage), erkläre nach fruchtlosem Ablauf schriftlich und nachweisbar den Rücktritt und fordere die Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe.

Muss ich immer eine Nachfrist setzen?

Meist ja. Sie entfällt bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung, bei Fixgeschäften und bei zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen.

Bekomme ich beim Rücktritt alles zurück?

Ja, Zug um Zug gegen Rückgabe der Leistung. Nutzungsvorteile. Etwa gefahrene Kilometer. Musst du dir allerdings anrechnen lassen.

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Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 918 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 919 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 323 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 325 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 346 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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