In der Regel unwirksamAGB / Abonnement

Automatische Verlängerung um 12 Monate

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

So steht sie im Vertrag

„Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“

Kurze Antwort

Eine automatische Verlängerung um zwölf Monate ist gegenüber Verbrauchern unzulässig. Seit dem 1. März 2022 darf sich ein Vertrag stillschweigend nur auf unbestimmte Zeit verlängern, kündbar mit höchstens einem Monat Frist (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Telekommunikationsverträgen gilt dasselbe über § 56 TKG.

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Warum die Klausel so bewertet wird

Seit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ (2022) darf eine Klausel in AGB gegenüber Verbrauchern keine automatische Verlängerung um eine feste Laufzeit mehr vorsehen. § 309 Nr. 9 BGB verlangt: Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündbar. Auch die Kündigungsfrist vor Ablauf der Erstlaufzeit darf einen Monat nicht überschreiten. Im B2B-Verhältnis ist die Klausel dagegen häufig zulässig.

Rechtsgrundlage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 309 Nr. 9 BGB in der Fassung seit 1.3.2022; zusätzlich Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB bei Online-Abschlüssen.
Österreich
§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG erklärt stillschweigende Vertragsverlängerungen für Verbraucher nur bei ausdrücklichem Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens für verbindlich; überlange Bindungen sind nach § 15 KSchG zusätzlich begrenzt.

So wäre die Klausel tragfähig

„Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“

Was du jetzt tun solltest

Kündige trotzdem schriftlich und verweise auf § 309 Nr. 9 BGB. Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Anbieter außerdem einen Kündigungsbutton bereitstellen. Fehlt er, kannst du jederzeit fristlos kündigen.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Verträge, die vor 2022 geschlossen wurden?

Die Neuregelung gilt für Verträge, die ab dem 1.3.2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge bleibt es bei der früheren Rechtslage mit bis zu zwölf Monaten Verlängerung.

Gilt das auch zwischen Unternehmen?

Nein. § 309 Nr. 9 BGB schützt Verbraucher. Im B2B-Bereich sind Verlängerungsklauseln in weiterem Umfang wirksam, unterliegen aber der allgemeinen Inhaltskontrolle.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 15 KSchG (AT) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 312k BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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