Automatische Verlängerung um 12 Monate
So steht sie im Vertrag
„Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“
Kurze Antwort
Eine automatische Verlängerung um zwölf Monate ist gegenüber Verbrauchern unzulässig. Seit dem 1. März 2022 darf sich ein Vertrag stillschweigend nur auf unbestimmte Zeit verlängern, kündbar mit höchstens einem Monat Frist (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei Telekommunikationsverträgen gilt dasselbe über § 56 TKG.
Steht „Automatische Verlängerung um 12 Monate“ in deinem Vertrag?
Die KI sucht genau diese Klausel in deinem AGB / Abonnement, bewertet sie nach Prüfbedarf und nennt Fragen, die du vor dem Unterschreiben klären kannst.
Oder den ganzen Vertrag als Datei:
Kostenlos starten
Vertrag hierher ziehen oder auswählen
PDF, Word oder mehrere Fotos · Seite für Seite · max. 25 MB · kostenlos, ohne Anmeldung
- Ergebnis in rund 30 Sekunden
- Erste 3 Fundstellen gratis, ohne Konto
- Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform
Warum die Klausel so bewertet wird
Seit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ (2022) darf eine Klausel in AGB gegenüber Verbrauchern keine automatische Verlängerung um eine feste Laufzeit mehr vorsehen. § 309 Nr. 9 BGB verlangt: Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündbar. Auch die Kündigungsfrist vor Ablauf der Erstlaufzeit darf einen Monat nicht überschreiten. Im B2B-Verhältnis ist die Klausel dagegen häufig zulässig.
Rechtsgrundlage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- § 309 Nr. 9 BGB in der Fassung seit 1.3.2022; zusätzlich Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB bei Online-Abschlüssen.
- Österreich
- § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG erklärt stillschweigende Vertragsverlängerungen für Verbraucher nur bei ausdrücklichem Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens für verbindlich; überlange Bindungen sind nach § 15 KSchG zusätzlich begrenzt.
So wäre die Klausel tragfähig
„Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“
Was du jetzt tun solltest
Kündige trotzdem schriftlich und verweise auf § 309 Nr. 9 BGB. Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Anbieter außerdem einen Kündigungsbutton bereitstellen. Fehlt er, kannst du jederzeit fristlos kündigen.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Verträge, die vor 2022 geschlossen wurden?
Die Neuregelung gilt für Verträge, die ab dem 1.3.2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge bleibt es bei der früheren Rechtslage mit bis zu zwölf Monaten Verlängerung.
Gilt das auch zwischen Unternehmen?
Nein. § 309 Nr. 9 BGB schützt Verbraucher. Im B2B-Bereich sind Verlängerungsklauseln in weiterem Umfang wirksam, unterliegen aber der allgemeinen Inhaltskontrolle.
Steht diese Klausel in deinem Vertrag?
Lade den Vertrag hoch – die KI findet vergleichbare Formulierungen automatisch und erklärt sie im Kontext deiner Vertragsart. Drei Fundstellen gratis, Vollanalyse ab 6,99 €.
Passend dazu im Produkt
Wie die Prüfung solcher Klauseln funktioniert, erklärt die KI-Vertragsprüfung.
Passende Prüf-Seiten
Begriffe dazu
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 15 KSchG (AT) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 312k BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte
Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
CheckVertrag Redaktion
Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung
Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zur Klausel-Datenbank