Vertragsart: Arbeitsvertrag

Arbeitsvertragsvorlage prüfen: Klauseln, die in jeder Kopie mitwandern

Die meisten Unternehmen prüfen einzelne Arbeitsverträge, aber nie die Vorlage. Dabei entsteht das Risiko genau dort: einmal falsch formuliert, hundertfach ausgerollt.

Kurz gesagt

Prüfen Sie in der Arbeitsvertragsvorlage fünf Klauseln: die zweistufige Ausschlussfrist mit mindestens drei Monaten je Stufe und Ausnahme für den Mindestlohn, die Überstundenpauschale mit klarer Obergrenze, die Befristung mit Schriftform vor Arbeitsantritt, das nachvertragliche Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent und die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Warum die Vorlage der größte Hebel ist

Eine unwirksame Ausschlussfrist in der Vorlage führt dazu, dass Ansprüche über Jahre geltend gemacht werden können, in jedem Vertrag, der auf dieser Vorlage beruht. Der Aufwand für die Prüfung fällt einmal an, der Nutzen wirkt auf den gesamten Bestand.

Die Klauseln, die in der Praxis kippen

Diese Punkte markiert die Vorprüfung am häufigsten.

  • Ausschlussfristen unter drei Monaten oder ohne Ausnahme für Mindestlohn und Vorsatzhaftung
  • "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" ohne Begrenzung der Stundenzahl
  • Befristung ohne Sachgrund, die nach einer Vorbeschäftigung vereinbart wird
  • Wettbewerbsverbot ohne oder mit zu niedriger Karenzentschädigung
  • Fehlende Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz, bußgeldbewehrt seit 2022
  • Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen ohne gestaffelte Bindungsdauer

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Anlass im Unternehmen: HR-Prozess

Sinnvoll sind drei Prüfpunkte im Jahr: die Standardvorlage nach jeder Gesetzesänderung, jede Zusatzvereinbarung mit abweichenden Regelungen und jeder Aufhebungsvertrag vor Unterschrift. Für den laufenden Betrieb genügt ein Kontingent, das die Personalabteilung selbst abruft.

Was Sie erhalten

Risiko-Score, kritische Klauseln im Wortlaut mit Fundstelle, eine kurze Begründung und ein Prüfhinweis je Fundstelle. Damit geht die Vorlage vorstrukturiert in die arbeitsrechtliche Endabnahme, statt als Rohtext.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

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Häufige Fragen

Wie lang muss eine Ausschlussfrist mindestens sein?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens drei Monate je Stufe. Zusätzlich muss die Klausel den gesetzlichen Mindestlohn und die Haftung für Vorsatz ausnehmen, sonst ist sie insgesamt unwirksam.
Ist eine pauschale Überstundenabgeltung zulässig?
Nur mit klarer Grenze, etwa bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Monat. Pauschalen ohne Obergrenze sind intransparent und damit unwirksam, die Stunden sind dann zusätzlich zu vergüten.
Prüfen Sie auch österreichische Dienstverträge?
Ja. Die Auswertung berücksichtigt die Unterschiede zum österreichischen Arbeitsrecht, etwa bei Konkurrenzklausel und Kollektivvertragsbezug.
Wie viele Vorlagen sollten wir prüfen lassen?
Alle im Einsatz befindlichen: Standardvertrag, befristeter Vertrag, Teilzeit, Werkstudierende und Aufhebungsvertrag. Das sind meist fünf bis acht Dokumente und damit ein Aufwand von unter 40 Euro.

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