Aufhebungsvertrag
Kurz erklärt
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt und braucht dafür keinen Kündigungsgrund. Er bedarf der Schriftform (§ 623 BGB) und kennt kein Widerrufsrecht. Wer ihn unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) und verzichtet auf den Kündigungsschutz.
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Aufhebungsvertrag: Bedeutung im Detail
Der Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, also ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungsschutzklage. Genau darin liegt der Vorteil für den Arbeitgeber und das Risiko für den Arbeitnehmer. Weil die Beendigung freiwillig erfolgt, verhängt die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, es sei denn, es lag ein wichtiger Grund vor oder eine betriebsbedingte Kündigung drohte ohnehin und die Abfindung bleibt im Rahmen von 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, wohl aber die Anfechtung bei widerrechtlicher Drohung, etwa wenn eine unhaltbare fristlose Kündigung angedroht wurde.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- § 623 BGB verlangt Schriftform. Sperrzeit nach § 159 SGB III. Kein Widerrufsrecht, Anfechtung nach § 123 BGB bei Drohung oder Täuschung möglich.
- Österreich
- Einvernehmliche Auflösung nach § 1158 ABGB bzw. § 20 AngG. Kein Anspruch auf Abfertigung alt bei Eigenkündigung; beim Arbeitslosengeld droht keine Sperre, wohl aber bei Selbstkündigung.
Beispielformulierung aus der Praxis
Mit Unterzeichnung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.
Diese Ausgleichsklausel erfasst auch offene Überstunden, Resturlaub, Bonus und Zeugnisanspruch. Nimm ausdrücklich aus, was noch offen ist, bevor du unterschreibst.
Häufige Fragen
Droht bei einem Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit?
Nicht zwingend. Sie entfällt, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin bevorstand, die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung 0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Wurde er aber unter Druck im Betrieb unterschrieben, kommt eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns in Betracht.
Was muss im Aufhebungsvertrag geregelt sein?
Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Resturlaub und Überstunden, Freistellung, Zeugnisnote, Rückgabe von Arbeitsmitteln und die Behandlung von Wettbewerbsverbot und Rückzahlungsklauseln.
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Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1158 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 20 AngG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 123 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 623 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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