Vertragsart

Lieferantenvertrag prüfen: Lieferzeit, Haftung und Preisgleitung

Im Einkauf entscheidet der Vertrag darüber, wer das Risiko von Verzögerung, Preissteigerung und Qualitätsmangel trägt. Meist steht das nicht auf Seite eins.

Kurz gesagt

Beim Lieferantenvertrag prüfen Unternehmen vor allem Lieferfristen und Verzugsfolgen, Preisgleitklauseln, Gewährleistung und Rügefristen nach § 377 HGB, Eigentumsvorbehalt und Force-Majeure-Klauseln. Fehlende Verzugsregeln und einseitige Preisanpassungen sind die häufigsten Schwachstellen.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Prüfpunkte im Einkauf

Diese Klauseln entscheiden über Ihre Position, wenn etwas schiefgeht.

  • Verbindliche Liefertermine statt unverbindlicher Zeitangaben
  • Verzugsfolgen: Pauschale, Rücktrittsrecht, Deckungskauf zulasten des Lieferanten
  • Preisgleitklausel mit objektivem Index statt Anpassung nach Ermessen
  • Gewährleistungsfrist und Verhältnis zur Rügeobliegenheit nach § 377 HGB
  • Eigentumsvorbehalt, verlängert oder erweitert, und dessen Folgen für Weiterverarbeitung
  • Force Majeure: welche Ereignisse befreien und für wie lange

Rügeobliegenheit nicht übersehen

Im beiderseitigen Handelsgeschäft muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel anzeigen, sonst gilt sie als genehmigt. Verträge verkürzen diese Frist gern auf wenige Tage. Prüfen Sie, ob Ihre Eingangskontrolle das überhaupt schafft.

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Preisanpassung sauber regeln

Eine wirksame Preisgleitklausel benennt den Referenzwert, den Anpassungszeitpunkt und eine Obergrenze, und sie wirkt in beide Richtungen. Klauseln, die nur Erhöhungen erlauben und die Berechnung offenlassen, sind angreifbar.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Liefer- und Rahmenvertrag?
Der Liefervertrag betrifft die konkrete Warenlieferung mit Menge, Preis und Termin. Der Rahmenvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen künftige Lieferungen abgerufen werden.
Wie lange darf die Gewährleistung verkürzt werden?
Zwischen Unternehmen ist eine Verkürzung auf ein Jahr üblich und in Grenzen zulässig. Bei Bauwerken und Baumaterial gelten längere Fristen, gegenüber Verbrauchern gelten strengere Regeln.
Wann darf der Lieferant sich auf höhere Gewalt berufen?
Nur bei unvorhersehbaren, von außen kommenden Ereignissen, die er nicht abwenden konnte. Lieferengpässe eines Vorlieferanten oder Preissteigerungen gehören ohne ausdrückliche Regelung nicht dazu.
Was bringt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt?
Dem Lieferanten Sicherheit an der Weiterverkaufsforderung. Für Sie als Käufer bedeutet er Einschränkungen bei Verarbeitung, Weiterverkauf und Sicherungsabtretung an Banken.

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