Zahlungsziel und Verzug im B2B: Fristen, Zinsen, Pauschale
Lange Zahlungsziele sind im B2B Verhandlungssache, aber nicht grenzenlos. Und wer zu spät zahlt, schuldet mehr als nur den Rechnungsbetrag.
Kurz gesagt
Zwischen Unternehmen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang von Rechnung und Leistung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Vereinbarte Zahlungsziele dürfen 60 Tage nur überschreiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Verzugszinsen betragen im B2B 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Wann Verzug eintritt
Drei Wege führen zum Verzug: ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin, eine Mahnung nach Fälligkeit oder der Ablauf von 30 Tagen nach Zugang von Rechnung und Leistung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur bei ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung.
Was Sie verlangen können
Neben der Hauptforderung stehen Ihnen zu.
- Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz zwischen Unternehmen, 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern
- Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten bei Entgeltforderungen im B2B
- Ersatz weiterer Rechtsverfolgungskosten, soweit sie die Pauschale übersteigen
- Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Grenzen für Zahlungsziele in Verträgen
Klauseln mit 90 Tagen Zahlungsziel, Zahlung erst nach Zahlungseingang beim Endkunden oder Abnahmefiktionen mit langem Vorlauf sind angreifbar, wenn sie grob nachteilig sind. Prüfen Sie zusätzlich Skonto-Regelungen und die Frage, ab wann eine Rechnung überhaupt als zugegangen gilt.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Zahlungs-, Verzugs- und Haftungsklauseln prüfen lassen
Wir markieren Zahlungsziele, Verzugsfolgen, Vertragsstrafen und Gewährleistungsfristen mit Fundort im Dokument. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.
- Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben, etwa Verzug nach § 286 BGB und Zinsen nach § 288 BGB
- Hinweis auf Klauselmuster in AGB und Rahmenverträgen, die häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind
- Fragen an die Gegenseite zu jeder markierten Klausel
Was kostet das konkret?
Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.
Einzelanalyse
6,99 €
1 Analyse · 6,99 € je Vertrag
- 5 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
3er-Paket
14,99 €
3 Analysen · 5,00 € je Vertrag
- 15 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
5er-Paket
21,99 €
5 Analysen · 4,40 € je Vertrag
- 25 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
10er-Paket
34,99 €
10 Analysen · 3,50 € je Vertrag
- 50 Rückfragen im Chat
- Rechnung mit ausgewiesener USt.
Rechenbeispiel Einkauf: 15 Rahmenverträge im Quartal
Ab 15 Analysen machen wir Ihnen ein Angebot mit Staffelpreis. Als Orientierung: das größte Paket oben liegt bei 3,50 € je Vertrag, 15 Prüfungen kosten damit rund 52,50 €. Eine externe Erstprüfung liegt üblicherweise bei 180 bis 400 € pro Stunde — schon eine eingesparte Prüfstunde deckt das Ganze.
Nennen Sie uns Vertragsart und Volumen. Wir melden uns mit einer Einschätzung zu Kontingent und Prüftiefe.
Häufige Fragen
- Wie lange darf ein Zahlungsziel im B2B sein?
- Vereinbarungen über 60 Tage sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig sind. In vorformulierten Bedingungen liegt die Grenze regelmäßig bei 30 Tagen, mit Ausnahmen bis 60.
- Brauche ich eine Mahnung, um Verzugszinsen zu verlangen?
- Nein. Spätestens 30 Tage nach Zugang von Rechnung und Leistung tritt Verzug automatisch ein. Eine Mahnung beschleunigt den Eintritt und verbessert die Beweislage.
- Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
- 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt, den konkreten Betrag rechnet unser Verzugszinsen-Rechner aus.
- Gilt die 40-Euro-Pauschale immer?
- Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen ja, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sie wird auf weitergehende Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Weiterlesen
Im Unternehmensbereich
Passende Prüfung
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zur Übersicht für Unternehmen