Rahmenvertrag

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Ein Rahmenvertrag legt die Bedingungen fest, die für künftige Einzelverträge gelten sollen, begründet für sich genommen aber noch keine Leistungspflicht. Bestellt wird erst über den einzelnen Abruf. Welches Recht gilt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag; die AGB-Kontrolle der §§ 305 ff. BGB greift auch für den Rahmen.

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Rahmenvertrag: Bedeutung im Detail

Ein Rahmenvertrag legt die allgemeinen Konditionen fest, unter denen die Parteien künftig einzelne Aufträge oder Lieferungen abwickeln: Preise, Zahlungsziele, Haftung, Geheimhaltung, Laufzeit, Gerichtsstand. Die konkrete Leistungspflicht entsteht erst mit dem jeweiligen Einzelabruf oder Einzelvertrag. Vorteil: Man verhandelt einmal statt bei jedem Auftrag neu. Risiko: Rahmenverträge enthalten oft Exklusivitäts-, Mindestabnahme- oder weitreichende Haftungsklauseln, die über Jahre binden. Bei Widersprüchen entscheidet die Vorrangregel (Rangfolgeklausel), ob der Rahmenvertrag oder die Einzelbestellung gilt.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
Kein eigener Gesetzestyp; es gelten die Regeln des jeweiligen Einzelvertrags (Kauf-, Werk-, Dienstvertrag) sowie die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
Österreich
Ebenfalls ungeregelter Vertragstyp; Inhaltskontrolle über § 879 ABGB und. Bei Verbrauchern, § 6 KSchG.

Beispielformulierung aus der Praxis

„Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme von mindestens 500 Einheiten pro Kalenderjahr. Bei Unterschreitung wird die Differenz zum Listenpreis in Rechnung gestellt.“

Mindestabnahme mit Nachzahlungspflicht. Der häufigste Kostenfallentyp im Rahmenvertrag. Vor Unterschrift durchrechnen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rahmenvertrag und Einzelvertrag?

Der Rahmenvertrag regelt die Spielregeln, der Einzelvertrag die konkrete Lieferung oder Leistung samt Menge, Termin und Preis.

Muss ich aus einem Rahmenvertrag abnehmen?

Nur wenn eine Mindestabnahme oder Exklusivität vereinbart ist. Ohne solche Klausel besteht keine Abnahmepflicht.

Wie kündige ich einen Rahmenvertrag?

Nach der vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregel. Achte auf automatische Verlängerung und darauf, ob laufende Einzelabrufe bestehen bleiben.

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Verwandte Begriffe

Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 6 KSchG (AT) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 879 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 305 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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