Verzugszinsen
Kurz erklärt
Verzugszinsen sind die gesetzliche Entschädigung für eine verspätete Zahlung. Sie betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt; maßgeblich ist der Satz im jeweiligen Verzugszeitraum.
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Verzugszinsen: Bedeutung im Detail
Verzugszinsen fallen automatisch an, sobald der Schuldner mit einer Geldforderung in Verzug gerät, also ab Mahnung oder ab einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin. Die Höhe richtet sich nach § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Im B2B kommt nach § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro hinzu, die auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet wird. Die Formel lautet: Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Vertraglich darf ein höherer Satz vereinbart werden, ein niedrigerer gegenüber dem Gläubiger einer Entgeltforderung dagegen nicht. In Österreich gelten 4 Prozent gegenüber Verbrauchern (§ 1000 ABGB) und 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im unternehmerischen Verkehr (§ 456 UGB).
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- § 288 BGB. Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt; maßgeblich ist der Satz im jeweiligen Verzugszeitraum.
- Österreich
- § 1000 ABGB i. V. m. § 1333 ABGB; Basiszinssatz der OeNB.
Beispielformulierung aus der Praxis
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. fällig.
Für B2B-Verhältnisse ist das unter dem gesetzlichen Satz. Der Gläubiger kann trotzdem den gesetzlichen Verzugszins verlangen, weil eine niedrigere Vereinbarung unwirksam ist.
Verzugszinsen berechnen: Formel und Rechenbeispiel
Die Formel lautet: Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Beispiel für eine B2B-Rechnung über 5.000 Euro, 30 Tage Verzug und einen Basiszinssatz von minus 0,88 Prozent: Der Zinssatz beträgt 8,12 Prozent, die Zinsen liegen bei rund 33,37 Euro, zusammen mit der Pauschale von 40 Euro also rund 73,37 Euro.
- Verbrauchergeschäft: Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte, keine Pauschale.
- Entgeltforderung zwischen Unternehmen: Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte plus 40 Euro.
- Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, Zeiträume getrennt rechnen.
- Österreich: 4 Prozent gegenüber Verbrauchern, 9,2 Punkte über Basiszins im UGB-Verkehr.
Verzugszinsen durchsetzen: der praktische Ablauf
Zinsen entstehen kraft Gesetzes, sie müssen aber geltend gemacht werden. Sinnvoll ist eine Zahlungsaufstellung, die Hauptforderung, Zinszeitraum, Zinssatz und Pauschale getrennt ausweist. Das erleichtert später den Mahnbescheid und die Klage, weil das Gericht die Zinsstaffel übernehmen kann.
- Verzugsbeginn dokumentieren: Rechnungszugang, Mahnung oder Zahlungstermin.
- Zinsen bis zum Zahlungseingang laufen lassen und im Antrag offen formulieren.
- 40-Euro-Pauschale separat ausweisen, sie wird auf Anwaltskosten angerechnet.
- Bei Verbrauchern nur mahnen, wenn in der Rechnung auf die 30-Tage-Folge hingewiesen wurde.
Verzugszinsen direkt berechnen
Forderung, Verzugstage und Basiszinssatz eintragen: Der Rechner zeigt die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB inklusive der 40-Euro-Pauschale im Geschäftsverkehr.
Voreingestellt ist der aktuelle Basiszinssatz nach § 247 BGB (1,52 % seit 01.07.2026). Bei älteren Zeiträumen den damals gültigen Satz wählen.
Verzugszinsen bei 10,52 % p. a.
43,23 €
Zuzüglich Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
40,00 €
Gesamtforderung an Verzugskosten
83,23 €
Das entspricht rund 1,44 € pro Tag. Die Pauschale wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden, etwa Anwaltskosten, angerechnet.
Häufige Fragen
Ab wann fallen Verzugszinsen an?
Sobald der Schuldner in Verzug ist. Das setzt Fälligkeit, Mahnung oder einen anderen Verzugsgrund voraus.
Wie berechne ich Verzugszinsen konkret?
Forderung mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Beispiel: 5.000 Euro, 30 Tage Verzug, Zinssatz 8,12 Prozent ergeben rund 33,37 Euro Zinsen. Im B2B kommen 40 Euro Pauschale dazu.
Kann ich Verzugszinsen und Schadensersatz verlangen?
Ja, Verzugszinsen sind das Mindeste. Darüber hinausgehende Schäden, etwa Kreditkosten, können zusätzlich geltend gemacht werden.
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Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1000 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 1333 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 456 UGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 288 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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