§ 626 BGB: Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
„Absatz 1: Das Dienstverhältnis kann von jedem Teil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Abwägung der Interessen beider Teile die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Absatz 2: Die Kündigung kann nur binnen zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erfolgen; auf Verlangen sind die Gründe mitzuteilen.“
Kurz erklärt
Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung bis zum Ende der ordentlichen Frist unzumutbar macht. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erklärt werden.
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Was § 626 BGB bedeutet
Die Gerichte prüfen zweistufig: Erstens, ob der Sachverhalt an sich als wichtiger Grund taugt (etwa Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, Tätlichkeiten), und zweitens, ob die Kündigung nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig ist. Dabei zählen Dauer der Beschäftigung, bisherige Beanstandungsfreiheit, Schwere des Verstoßes und Wiederholungsgefahr. Bei steuerbarem Verhalten ist regelmäßig eine Abmahnung erforderlich, außer die Pflichtverletzung ist so schwer, dass der Arbeitnehmer nicht mit einer Hinnahme rechnen konnte. Die Zwei-Wochen-Frist des Absatzes 2 ist eine Ausschlussfrist und lässt viele Kündigungen scheitern. Sie beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte eine hinreichend sichere Kenntnis der Tatsachen hat.
Was das für deinen Vertrag bedeutet
- Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, etwa bei erheblichem Lohnrückstand oder Belästigung, in der Regel nach Abmahnung.
- Die fristlose Kündigung wird fast immer hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung verbunden.
- Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zugang eingereicht werden (§ 4 KSchG), sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Und in Österreich?
In Österreich regeln § 27 AngG (Entlassungsgründe für Angestellte) und § 82 GewO 1859 (Arbeiter) die Entlassung; sie muss unverzüglich ausgesprochen werden.
Häufige Fragen
Wann ist eine fristlose Kündigung unwirksam?
Wenn sie später als zwei Wochen nach Kenntnis der Gründe ausgesprochen wurde, eine nötige Abmahnung fehlt oder die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen eingehen.
Braucht eine fristlose Kündigung immer eine Abmahnung?
Bei steuerbarem Fehlverhalten in der Regel ja. Bei besonders schweren Verstößen wie Diebstahl oder Tätlichkeiten kann sie entbehrlich sein.
Was bedeutet die Zwei-Wochen-Frist?
Der Arbeitgeber muss die Kündigung binnen zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den Tatsachen Kenntnis hat. Danach ist die fristlose Kündigung ausgeschlossen.
Bekomme ich nach fristloser Kündigung Arbeitslosengeld?
In der Regel wird eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, wenn der Anlass selbst verschuldet war. Bei unwirksamer Kündigung lässt sie sich rückwirkend beseitigen.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 27 AngG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 4 KSchG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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