UN-Kaufrecht (CISG)

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Das UN-Kaufrecht gilt automatisch für Kaufverträge zwischen Unternehmen aus verschiedenen Vertragsstaaten, wenn die Parteien es nicht ausdrücklich abwählen. Es verdrängt das nationale Kaufrecht, kennt keine Nacherfüllungsfrist nach deutschem Muster und verlangt eine Mängelrüge innerhalb angemessener Frist. Ein pauschaler Verweis auf deutsches Recht schließt es nicht aus.

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UN-Kaufrecht (CISG): Bedeutung im Detail

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt für Kaufverträge zwischen Unternehmern mit Sitz in verschiedenen Vertragsstaaten, sofern die Parteien es nicht ausdrücklich ausschließen. Es regelt Vertragsschluss, Pflichten des Verkäufers und Käufers, Mängelrechte, Rücktritt und Schadensersatz. Das CISG kennt kein Widerrufsrecht, aber eine zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Es wird in Deutschland und Österreich angewendet, da beide Vertragsstaaten sind. Eine unbewusste Anwendung kann überraschend sein, wenn der Vertrag keine Rechtswahl trifft.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
CISG; in Deutschland als Bundesgesetzblatt verkündet; ergänzendes deutsches Recht tritt zurück, soweit das CISG abschließend regelt.
Österreich
CISG; in Österreich durch BGBl. III Nr. 90/1987 in Kraft gesetzt; österreichisches Kaufrecht tritt zurück.

Beispielformulierung aus der Praxis

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ein solcher Ausschluss ist zulässig und häufig sinnvoll, weil das deutsche Kaufrecht für inländische Verhältnisse vertrauter ist. Ohne Ausschluss gilt das CISG automatisch bei internationalen Warenkäufen zwischen Unternehmern.

Häufige Fragen

Gilt das CISG auch beim Verkauf an Verbraucher?

Nein, das CISG gilt nur zwischen Unternehmern oder zumindest, wenn beide Parteien ihren Sitz in Vertragsstaaten haben und der Vertrag keinen Ausschluss enthält. Verbraucherverkäufe bleiben nationalem Recht unterworfen.

Wie lang ist die Verjährung beim CISG?

Das CISG selbst regelt die Verjährung nicht. In Deutschland und Österreich greifen die nationalen Verjährungsfristen, typischerweise zwei oder drei Jahre je nach Anspruch.

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