DSGVO im Vertrag

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt europaweit, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, und Verträge müssen Zweck, Dauer und Weitergabe klar regeln. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 DSGVO).

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DSGVO im Vertrag: Bedeutung im Detail

Die DSGVO gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Staaten, also auch in Deutschland und Österreich. Für Verträge hat sie drei praktische Folgen. Erstens: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, meist Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder Einwilligung. Zweitens: Wer Daten für einen anderen verarbeitet, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, sonst haften beide Seiten. Drittens: Klauseln, die eine pauschale Einwilligung in alles verlangen oder Daten unbefristet speichern, sind unwirksam. Auffällig oft findet sich in Verträgen eine Kombination aus weit gefasster Datennutzung, fehlender Löschfrist und einer Übermittlung in Drittländer ohne Garantien. Genau das prüft eine Vertragsanalyse mit.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
DSGVO in Verbindung mit dem BDSG. Bußgelder bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO).
Österreich
DSGVO in Verbindung mit dem österreichischen DSG. Zuständig ist die Datenschutzbehörde; Verbandsklagen sind seit 2023 möglich.

Beispielformulierung aus der Praxis

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zu Zwecken der Vertragsabwicklung, Werbung und Weitergabe an Partnerunternehmen verarbeitet werden.

Diese Klausel bündelt drei Zwecke in einer Einwilligung. Das verstößt gegen das Kopplungsverbot und die Anforderung, dass Einwilligungen für jeden Zweck getrennt und freiwillig erteilt werden müssen (Art. 7 DSGVO).

Häufige Fragen

Brauche ich für jeden Dienstleister einen AV-Vertrag?

Immer dann, wenn er personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet: Hosting, Newsletter-Tool, Buchhaltung, Support-Software. Reine Beratung ohne Datenzugriff braucht keinen.

Ist eine Einwilligung in AGB wirksam?

In der Regel nicht. Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und für den konkreten Zweck erteilt werden. Wird sie in die AGB gepackt und mit dem Vertragsschluss gekoppelt, fehlt die Freiwilligkeit.

Was gilt bei Anbietern aus den USA?

Eine Übermittlung ist nur zulässig mit Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder einer anderen Garantie nach Kapitel V DSGVO. Fehlt jeder Hinweis darauf im Vertrag, ist das ein rotes Signal.

Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?

Nur so lange, wie der Zweck es erfordert, zuzüglich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, in Deutschland regelmäßig sechs bis zehn Jahre für Handels- und Steuerunterlagen. Eine unbefristete Speicherung ist unzulässig.

Diese Klausel im eigenen Vertrag prüfen

Lade deinen Vertrag hoch – die KI-Vertragsprüfung markiert kritische Klauseln wie „DSGVO im Vertrag“ in rund zwei Minuten, inklusive Einordnung für DE und AT.

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