NDA (Geheimhaltungsvereinbarung)
Kurz erklärt
Ein NDA verpflichtet zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, meist bewehrt mit einer Vertragsstrafe. Wichtig sind drei Punkte: eine bestimmte Definition der vertraulichen Information, eine angemessene Laufzeit und Ausnahmen für ohnehin Bekanntes. Ergänzend schützt das Geschäftsgeheimnisgesetz – aber nur, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden.
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NDA (Geheimhaltungsvereinbarung): Bedeutung im Detail
Ein Non-Disclosure Agreement verpflichtet eine Partei (einseitiges NDA) oder beide Parteien (Mutual NDA), definierte Informationen geheim zu halten. Kritisch sind vier Punkte: eine zu weite Definition der vertraulichen Information, eine unbegrenzte Laufzeit, eine überhöhte Vertragsstrafe und eine als Geheimhaltung getarnte Wettbewerbsbeschränkung.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- Ergänzend schützt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Allerdings nur, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden.
- Österreich
- Schutz über §§ 26a ff. UWG sowie vertragliche Vereinbarung.
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Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- DE§ 26a UWG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Klauseln mit diesem Begriff
- Vertragsstrafe im NDA ohne ObergrenzeRiskant, Einzelfallprüfung
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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